Kategory Archiv: Justiz

Abtreibung der Unterhaltspflicht

§ 170 StGB
Verletzung der Unterhaltspflicht.

  1. Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2 ist sehr merkwürdig. Wenn also ich unterhaltsverpflichtet wäre, mich dem entziehen würde und die Frau treibt deshalb ab, dann droht mir eine Freiheitsstrafe. Bricht aber eine Frau aus freien Stücken die Schwangerschaft ab, dann tut sie dies straffrei, obwohl sie sich damit auch der Unterhaltspflicht entzieht.

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Das Wesen der Justiz

Im Buch von Bossi „Halbgötter in Schwarz“ ist das Wesen der Justiz treffend beschrieben (Seite 235)

So schickte das Landgericht Lübeck am 23. Dezember 1946 einen Journalisten für fünf Monate ins Gefängnis. Am 29. Dezember 1943 war dieser von einem Militärgericht in Stralsund zum Tode verurteilt worden. Doch nach der Verhandlung hatte er einen Polizeibeamten niedergeschlagen und war geflüchtet. Fast eineinhalb Jahre hatte er untertauchen können.

Als er nach dem Krieg meinte, seine Verfolgung sei beendet, wurde er in Lübeck verhaftet und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Totschlags angeklagt. [Das ursprüngliche Todesurteil spielte keine Rolle mehr. Der Mann wurde auch nicht mehr wegen der zugrunde liegenden Straftat belangt.] Den angeblichen Vorsatz, der Mann habe damals den Beamten töten wollen, leitete das Landgericht Lübeck aus der Tatsache ab, dass er ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei!

Das Oberlandesgericht Kiel bestätigte den Beschluss am 26. März 1947 mit der ungeheuerlichen Begründung, die „Amtstätigkeit eines Vollzugsbeamten“ sei „bei pflichtgemäßer Vollstreckung immer rechtmäßig. Deshalb muss ein Verurteilter die Vollstreckung des Urteils dulden, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.“

Der Journalist wanderte für fünf Monate hinter holsteinische Gefängnismauern, weil er sich vom NS-Staat nicht hatte hinrichten lassen wollen!

Jeder der mit der Justiz zu tun hat sollte wissen, genau so funktioniert Justiz.

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Kindsmordliste

http://home.1und1.de/themen/nachrichten/panorama/543dowm-kindstoetungen-in-deutschland/?page=0

Die Liste der Kindstötungen ist lang. Leider kommen immer wieder grausame Taten zum Vorschein. © Carmen Jaspersen/dpa
(fa/cfl/kle) – Immer wieder sorgen Tötungen von Babys und Kindern in Deutschland für Entsetzen. Jeden zweiten Tag wird in Deutschland ein Kind umgebracht. Eine Chronologie der Fälle:

Juni 2011: In der thüringischen Kleinstadt Zella-Mehlis wird die siebenjährige Mary-Jane tot gefunden.

Juni 2011: Eine 41-jährige Mutter tötet ihre beiden Töchter im Schlaf. Bei der Vernehmung sagt sie aus, „innere Stimmen“ hätten ihr befohlen, die Kinder umzubringen. Sie hat die Mädchen zunächst gewürgt und dann mehrfach auf sie eingestochen. Der anschließende Versuch der Selbsttötung scheitert.

April 2011: In Berlin tötet ein 34-jähriger Vater seinen zwölfjährigen Sohn und versteckt die Leiche im Keller des von ihm bewohnten Mietshauses.

März 2011: Im bayrischen Krailling findet eine Mutter ihre beiden Töchter tot auf. Während sie in der Nacht in einer Gaststätte arbeitet ist das Haus, in dem die beiden Mädchen schlafen, unverschlossen. weiterlesen…»

Die Kacheleinheit

Hiermit stelle ich den neuen Bewertungsmaßstab der Justiz vor, die Kacheleinheit.

  • Kachelmann kam wegen des Verdachts (!) auf Vergewaltigung für rd. 4 Monate in Untersuchungshaft.
  • Ein Rowdy, der in der U-Bahn einem Menschen, der am Boden liegt und mit Tritten schwerste Kopfverletzungen zufügt, wird vom Haftrichter nach einem Tag entlassen, weil er einen festen Wohnsitz hat (Tritte gegen den Kopf gelten bei uns als Tötungsabsicht).

Da stellt sich die Frage: „Wenn 4 Montae U-Haft eine Kacheleinheit ist, wie vielen am Boden liegenden Menschen muss man dann wie oft an den Kopf treten um eine Kacheleinheit zu erreichen“.

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Kommentar zum neuen Scheidungsgesetz von 1984

FAZ 1. September 1984, Kommentar zum neuen Scheidungsgesetz

(Zitat)
Nach Karl Marx galt es, die Familie „praktisch und theoretisch zu vernichten“, wie Professor Konrad Löw berichtete. Bewusst oder unbewusst gelang es mit dem Familienrechts-Reformgesetz von 1977 (1.EheRG) diese Zielsetzung rechtsförmig zu organisieren. Das als „Jahrhundertwerk“ gepriesne Reformgesetz erwies sich als Plagiat des russischen Gesetzesvorbilds aus der Revolution von 1917.

Zu diesem Gesetz schrieb Professor Dr. jur. Detlef Liebs: Die Liberalen brachten das Weglauf-Prinzip ins neue Scheidungsrecht ein, das freilich ursprünglich auch keinen Geschiedenenunterhalt vorsah. Die Sozialdemokraten fügten das nacheheliche Versorgungs-Prinzip hinzu, allerdings in maßvoller Höhe. Und die christlichen Demokraten mit ihrer Sperrmehrheit im Bundesrat pfropften darauf das Mutti-Prinzip, das besagt: Wer den Trauschein geschafft hat, darf sich für sein weiteres Leben aus Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten….Die erzielte Mischung fordert geradezu dazu auf, sich zum Schmarotzer zu entwickeln. Schönredner der jeweiligen Regierung sagen dazu, der Staat ziehe sich aus einem ehedem geübten Sittenrichteramt zurück, idem er die Beurteilung des privaten Ehelebens den Beteiligten überlasse; dadurch gebe er den Bürgern ein Stück Freiheit zurück. Das Gegenteil stimmt. Nie waren Richter in Ehesachen so mächtig wie heute, und natürlich möchten sie diese Macht behalten, mit der sie Männer und Frauen jeder Couleur wirtschaftlich verkümmern oder blühen lassen können. Hoch und niedrig ist ihnen ausgeliefert. Nie waren ihrem Ermessen so weitreichende Entscheidungen anvertraut; nie auch dauerte eine Scheidung, zermürbend vor allem für den, der eine Ehe ernst nahm, so endlos lang, konnte sie einseitig so unabsehbar in die Länge gezogen werden. Vaterschaftsprozesse und höchst ungerechte Kindesunterhaltsansprüche sind die Folge.

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