FAZ 1. September 1984, Kommentar zum neuen Scheidungsgesetz
(Zitat)
Nach Karl Marx galt es, die Familie „praktisch und theoretisch zu vernichten“, wie Professor Konrad Löw berichtete. Bewusst oder unbewusst gelang es mit dem Familienrechts-Reformgesetz von 1977 (1.EheRG) diese Zielsetzung rechtsförmig zu organisieren. Das als „Jahrhundertwerk“ gepriesne Reformgesetz erwies sich als Plagiat des russischen Gesetzesvorbilds aus der Revolution von 1917.
Zu diesem Gesetz schrieb Professor Dr. jur. Detlef Liebs: Die Liberalen brachten das Weglauf-Prinzip ins neue Scheidungsrecht ein, das freilich ursprünglich auch keinen Geschiedenenunterhalt vorsah. Die Sozialdemokraten fügten das nacheheliche Versorgungs-Prinzip hinzu, allerdings in maßvoller Höhe. Und die christlichen Demokraten mit ihrer Sperrmehrheit im Bundesrat pfropften darauf das Mutti-Prinzip, das besagt: Wer den Trauschein geschafft hat, darf sich für sein weiteres Leben aus Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten….Die erzielte Mischung fordert geradezu dazu auf, sich zum Schmarotzer zu entwickeln. Schönredner der jeweiligen Regierung sagen dazu, der Staat ziehe sich aus einem ehedem geübten Sittenrichteramt zurück, idem er die Beurteilung des privaten Ehelebens den Beteiligten überlasse; dadurch gebe er den Bürgern ein Stück Freiheit zurück. Das Gegenteil stimmt. Nie waren Richter in Ehesachen so mächtig wie heute, und natürlich möchten sie diese Macht behalten, mit der sie Männer und Frauen jeder Couleur wirtschaftlich verkümmern oder blühen lassen können. Hoch und niedrig ist ihnen ausgeliefert. Nie waren ihrem Ermessen so weitreichende Entscheidungen anvertraut; nie auch dauerte eine Scheidung, zermürbend vor allem für den, der eine Ehe ernst nahm, so endlos lang, konnte sie einseitig so unabsehbar in die Länge gezogen werden. Vaterschaftsprozesse und höchst ungerechte Kindesunterhaltsansprüche sind die Folge.
weiterlesen…»