Im Buch von Bossi „Halbgötter in Schwarz“ ist das Wesen der Justiz treffend beschrieben (Seite 235)
|
So schickte das Landgericht Lübeck am 23. Dezember 1946 einen Journalisten für fünf Monate ins Gefängnis. Am 29. Dezember 1943 war dieser von einem Militärgericht in Stralsund zum Tode verurteilt worden. Doch nach der Verhandlung hatte er einen Polizeibeamten niedergeschlagen und war geflüchtet. Fast eineinhalb Jahre hatte er untertauchen können. Als er nach dem Krieg meinte, seine Verfolgung sei beendet, wurde er in Lübeck verhaftet und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Totschlags angeklagt. [Das ursprüngliche Todesurteil spielte keine Rolle mehr. Der Mann wurde auch nicht mehr wegen der zugrunde liegenden Straftat belangt.] Den angeblichen Vorsatz, der Mann habe damals den Beamten töten wollen, leitete das Landgericht Lübeck aus der Tatsache ab, dass er ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei! Das Oberlandesgericht Kiel bestätigte den Beschluss am 26. März 1947 mit der ungeheuerlichen Begründung, die „Amtstätigkeit eines Vollzugsbeamten“ sei „bei pflichtgemäßer Vollstreckung immer rechtmäßig. Deshalb muss ein Verurteilter die Vollstreckung des Urteils dulden, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.“
Der Journalist wanderte für fünf Monate hinter holsteinische Gefängnismauern, weil er sich vom NS-Staat nicht hatte hinrichten lassen wollen! |
Jeder der mit der Justiz zu tun hat sollte wissen, genau so funktioniert Justiz.
* * *

Eine Polemik wider den sogenannten Frauenfußball.
darf sich für sein weiteres Leben aus Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten….Die erzielte Mischung fordert geradezu dazu auf, sich zum Schmarotzer zu entwickeln. Schönredner der jeweiligen Regierung sagen dazu, der Staat ziehe sich aus einem ehedem geübten Sittenrichteramt zurück, idem er die Beurteilung des privaten Ehelebens den Beteiligten überlasse; dadurch gebe er den Bürgern ein Stück Freiheit zurück. Das Gegenteil stimmt. Nie waren Richter in Ehesachen so mächtig wie heute, und natürlich möchten sie diese Macht behalten, mit der sie Männer und Frauen jeder Couleur wirtschaftlich verkümmern oder blühen lassen können. Hoch und niedrig ist ihnen ausgeliefert. Nie waren ihrem Ermessen so weitreichende Entscheidungen anvertraut; nie auch dauerte eine Scheidung, zermürbend vor allem für den, der eine Ehe ernst nahm, so endlos lang, konnte sie einseitig so unabsehbar in die Länge gezogen werden. Vaterschaftsprozesse und höchst ungerechte Kindesunterhaltsansprüche sind die Folge.