Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat
Koblenz – Unfassbar aber wahr: Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Jetzt hat die Frau im Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz gestanden: Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt.
Sie hat behauptet: Der Heroindealer habe ihr ein Messer an den Hals gehalten, währenddessen seien die anderen über sie hergefallen. Und sie hat behauptet: Ihre zwei Kinder (5, 4) und ein weiteres Kind hätten die Sextat mit ansehen müssen.
Jetzt kam in einem Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz heraus: Die Drogensüchtige hat sich die unglaublichen Vorwürfe alle ausgedacht. Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt. Dies gab sie vor Gericht zu. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Feit hat die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Grund: Falsche Verdächtigung und Falschaussage. Bewährungszeit: vier Jahre.
Viermal falsch vor der Polizei ausgesagt
Die Frau brachte ihre falschen Vorwürfe viermal bei der Polizei vor. Die Ermittler nahmen vier der Beschuldigten fest, sperrten sie fünf Wochen in Untersuchungshaft.
So lautete die Lügengeschichte der Frau: Sie kam eines Tages mit ihren beiden Kindern in die Wohnung ihres Heroindealers. Der forderte, dass sie künftig für ihn Drogen verkauft. Sie weigerte sich. Da drückte er ihr ein Messer an den Hals, rief per Handy acht Freunde zu sich in die Wohnung und forderte sie auf, die Frau zu vergewaltigen. Und? Sie taten es, genauso wie er selbst.
Lügengeschichte mit vielen Details angereichert
Die Frau schmückte ihre Geschichte auch mit Zitaten. Beispiel: Die Männer wollten die Sextat anfangs nicht begehen. Da sagte der Dealer: „Es wird gemacht, was ich sage!“
Die Stimmung im Gerichtssaal war geladen. Die Angeklagte – Norwegerpulli, das Haar zum Pferdeschwanz gebunden – saß ganz nah neben ihrem Anwalt, ihr Blick gesenkt, ihre Hände unterm Tisch. Auf der Bank gegenüber: zwei Männer, die Arme vor der Brust verschränkt, den Blick geradeaus, immer auf die Angeklagte gerichtet. Sie waren zwei der neun angeblichen Vergewaltiger.
2011 kam es zum ersten Prozess in dieser Sache. Damals saßen die beiden Männer wegen Vergewaltigung auf der Anklagebank, gemeinsam mit vier weiteren. Zwei vermeintliche Täter waren noch nicht angeklagt, einer war verstorben. Das Gericht sprach die Männer alle frei.
Je länger das Strafverfahren dauert, umso mehr verhedderte sie sich in Widersprüche
Das hatte seinen Grund: Die Frau hatte vor Gericht ihre Vorwürfe erhoben, wollte dann aber plötzlich nichts mehr sagen. Es wurde klar: Je länger das Strafverfahren dauert, umso mehr verhedderte sie sich in Widersprüche. Sie brachte nicht nur die Reihenfolge der Täter durcheinander, sondern auch deren Anzahl und Namen. Auch die Tatzeit änderte sie immer wieder ab. Zuletzt nannte sie den Mai 2009 – zu dieser Zeit waren aber zwei der vermeintlichen Vergewaltiger in Haft.
Und: Selbst die Tochter der Frau, die ja bei der Vergewaltigung angeblich dabei war, sagte aus, sie wisse nichts von sexuellen Handlungen.
Der Anwalt der Frau versuchte alles für seine Mandantin herauszuholen – und bemühte dabei abenteuerliche Argumentationen: Man müsse der Frau zugutehalten, dass sie durch ihre widersprüchlichen Aussagen den Weg zum Freispruch der Männer ermöglicht habe. Überdies könne man ihr Handeln nicht mit allgemeinen Maßstäben messen.
Begründung: Die Frau wurde von ihrer Mutter oft geschlagen und erfuhr nie Liebe. Sie war auf der Sonderschule, wechselte oft den Lebenspartner. Sie habe keine allgemeine Lebenschance gehabt. Die Anwälte der beiden Männer forderten für die Frau eine Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rhein-Zeitung – Hartmut Wagner
Der Satz „Man müsse der Frau zugutehalten, dass sie durch ihre widersprüchlichen Aussagen den Weg zum Freispruch der Männer ermöglicht habe“ beschreibt die Verkommenheit der Justiz in einer präzisen Perfektion. Ein Anwalt ist eigentlich dem Recht verpflichtet und nicht irgendeiner Verbrecherin.
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