Tag Archiv: Rechtsbeugung

RufMORD

Zum Tod von Horst Arnold ein Beitrag vom Benutzer „adler“ im Forum

* * *

In den Odenwald-Geschichten ist gestern eine Art Nachruf erschienen. Sie nennen die Sache beim Namen. Die unverfälschte, klare deutsche Sprache hat für alles einen Ausdruck, der sehr treffend ist:

RufMORD

Mir ist dieser Begriff nicht eingefallen. Ich schrieb, ich empfinde das so, als ob Horst Arnold gesteinigt worden wäre. Sie haben ihn ermordet. Er war als Sportlehrer körperlich fit, doch dann geriet in eine Schlangengrube, in der Frauen auf der Überholspur sind.

Oliver hat sie uns alle vorgestellt, die Täter_Innen, in Wort und Bild. Und Jede hielt Steine in der Hand:

  • Die Schulleiterin OStD‘ Ruth Leutheußer-de Vries
  • Die stellvertr. Schulleiterin StD‘ Josefine Sindermann

Mann sieht ihnen die Quotenfrau auf der Überholspur direkt ins Gesicht geschrieben. Und in diese Schlangengrube gesellte sich Heidi Külzer, eine notorische Lügner_In und aktive Tierschützer_In, die sich daran machte, einen Menschen zu vernichten. weiterlesen…»

Hundeohren und Jungenbeschneidung

Im Gegensatz zum Penis eines Kindes dürfen die Ohren eines Hundes nicht verstümmelt (beschnitten) werden.

Von mir aus kann sich jeder die Ohren abschneiden, oder Ringe durch die Nase ziehen lassen. Problematisch wird es wenn Jemand seinen Kindern die Ohren abschneiden will, weil sie danach noch genau so gut hören können, sich nie mehr die Ohren waschen müssen und das Ganze nach seinem Geschmack auch besser aussieht.

* * *

Behinderte Jungen dürfen diskriminiert werden!

Die Antidiskriminierungsstelle sieht keine Diskriminierung darin, dass behinderte Jungen und Männer bei der Nennung von gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Rehabilitierung auf Grund ihres Geschlechtes ausgeschlossen werden. Sie lehnte deshalb erneut das Anliegen des Vereins MANNdat ab, behinderte Jungen und Männer in der Rehabilitation behinderten Frauen und Mädchen gleichzustellen.

Meldung von MANNdat

* * *

Tierschutz besser als Jungenschutz

Um die erfolglos verlaufene Angelegenheit endlich abzuschließen, hier zur Kenntnis der Text der Petition an den Deutschen Bundestag und dessen Antwort – die sich allerdings nicht auf diese, sondern auf eine ähnliche Petition bezieht.

Die Weigerung, Knaben den gleichen Strafrechts-Schutz gegen Verstümmelung zu gewähren, wie Mädchen, wird begründet mit der folgenden, nicht belegten oder begründeten Behauptung:

| Bei sachgerechter Handhabung durch einen Arzt werden körperliche
| Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können
| beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden
| in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Leider ist diese zentrale Behauptung falsch, zumindest wird sie von
fachkundiger Seite bestritten, z.B. hier weiterlesen…»

Folterhaft wegen dummer Ärztin

Udo Vetter berichtet im law blog

Sieben Tage Radio- und Fernsehverbot sowie Einzelhaft. Mit dieser Sanktion belegte die Justizvollzugsanstalt Charlottenburg einen Gefangenen, weil dieser eine Urinprobe verweigert hatte. Zumindest nahm die Gefängnisleitung das an. Das Kammergericht Berlin hat ihr jetzt aber erklärt, dass nicht jedes ungefüllte Probenglas auf Böswilligkeit beruhen muss. weiterlesen…»

Vom Rechtsstaat zum Faustrecht-Staat

Prof. Dr. Joachim Wiesner Privatdozent

Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat:

Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts
Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland

VERLAG REGENSBERG MÜNSTER 1985

INHALTSVERZEICHNIS

  1. VORGÄNGE UND BEFUNDE
    1. Die dialektische Implikation des Gesetzeswerks: Die Verhaltenssteuernde Wirkung des Unterhaltsrechts
      Die Justizmaschinerie wird in Gang gesetzt
      Der Rechtsbruch wird gesichert
    2. Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen.
      Die Unverbindlichkeit und Beliebigkeit der Ehebindung im deutschen Recht

      Die Kinderverschleppung und ihre Folgen im rechtlichen und sozialkulturellen Kontext
  2. ZUR SITTLICHEN AMBIVALENZ DER RECHTSWIRKLICHKEIT
    1. Rechtsmethodische Überlegungen
    2. Rechstaatsächliche Beobachtungen
    3. Rechtsethische Bewertungen
  3. ORDNUNGSPOLITISCHE BEWERTUNG
    1. Zum Begriff der »Ordnungspolitik«
    2. Die Synthese von individuellem Eigeninteresse und gesellschaftspolitischer Zielvorstellung: Die Faustrechtspraxis
      Schuldprinzip versus Zerrüttungsprinzip
      Von der Kindesentführung zur Kindessorge: Die Perversion der Rechtsordnung
    3. Die gesetzlich institutionalisierte Verantwortungslosigkeit
      Ehe Verfehlungen bis zur Verbrechensgrenze
      Kein Verschulden – keine Verantwortung
  4. PERSPEKTIVEN UND KONSEQUENZEN
    1. Das Problembewusstseins-Defizit bei Politikern
    2. Die Meinungsbildung in den Kirchen
    3. Die Willensbildung bei Parteien und Verbänden
    4. Ökonomische Konsequenzen
    5. Individuelle Konsequenzen
    6. Gesellschaftliche Perspektiven
  5. ÜBER DEN AUTOR
  6. Verweise – Bemerkungen – Verzeichnis

  weiterlesen…»

Das Wesen der Justiz

Im Buch von Bossi „Halbgötter in Schwarz“ ist das Wesen der Justiz treffend beschrieben (Seite 235)

So schickte das Landgericht Lübeck am 23. Dezember 1946 einen Journalisten für fünf Monate ins Gefängnis. Am 29. Dezember 1943 war dieser von einem Militärgericht in Stralsund zum Tode verurteilt worden. Doch nach der Verhandlung hatte er einen Polizeibeamten niedergeschlagen und war geflüchtet. Fast eineinhalb Jahre hatte er untertauchen können.

Als er nach dem Krieg meinte, seine Verfolgung sei beendet, wurde er in Lübeck verhaftet und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Totschlags angeklagt. [Das ursprüngliche Todesurteil spielte keine Rolle mehr. Der Mann wurde auch nicht mehr wegen der zugrunde liegenden Straftat belangt.] Den angeblichen Vorsatz, der Mann habe damals den Beamten töten wollen, leitete das Landgericht Lübeck aus der Tatsache ab, dass er ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei!

Das Oberlandesgericht Kiel bestätigte den Beschluss am 26. März 1947 mit der ungeheuerlichen Begründung, die „Amtstätigkeit eines Vollzugsbeamten“ sei „bei pflichtgemäßer Vollstreckung immer rechtmäßig. Deshalb muss ein Verurteilter die Vollstreckung des Urteils dulden, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.“

Der Journalist wanderte für fünf Monate hinter holsteinische Gefängnismauern, weil er sich vom NS-Staat nicht hatte hinrichten lassen wollen!

Jeder der mit der Justiz zu tun hat sollte wissen, genau so funktioniert Justiz.

* * *

Der neue Mensch ist nicht mehr Sozi sondern Homo

Ein Beitrag aus dem Forum von 2007 von „Wache in der Nacht“

Ausgerechnet eine CDU-Familienministerin, eine siebenfache Mutter, hängt einer Ideologie an, die sich nicht mit dem Mensch als „Mängelwesen“ abfinden, sondern einen neuen Menschen schaffen will. Das ist für mich erschreckend und wirft die Frage auf, ob die Frau in einer christlichen Partei am richtigen Platz ist.

Bereits im real existierenden Sozialismus hatte man versucht, die Menschen den ideologischen Anforderungen anzupassen, den berüchtigten „neuen Menschen“ zu schaffen. Das Experiment ist bekannter Weise misslungen. Die Gesellschaft brach auch daran zusammen, das es nach 70 Jahren intensivster Umerziehungsmaßnahmen immer noch nicht gelungen war, diesen Menschentyp zu züchten.

Seit 1996 hat sich nun die EU dieses Themas, wie so vieler anderer „sozialistischer“ Denkmuster, angenommen und verpflichtet inzwischen alle Mitgliedstaaten dazu, sich dem „Gender Mainstreaming“ ohne wenn und aber zu unterwerfen. Mit Kabinettbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des „Gender Mainstreaming“ zu fördern. In Ausführung dieses Beschlusses wurde am 26.7.2000 in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Verpflichtung aller Ressorts festgelegt, diesen Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu beachten.

Kaum ein Mensch kann sich unter dem, von Frau von der Leyen voranzutreibenden „Gender Mainstreaming“, etwas vorstellen. weiterlesen…»

Wie deutsche Gesetze entstehen

Gefunden bei Hadmut Danisch, Ansichten eines Informatikers

Wie die deutsche Internet-Kinderpornosperre zustande kam – und zugrunde ging

Das Kinderpornosperrgesetz (oder, wie es eigentlich heißt, „Zugangserschwerungsgesetz”) war eines der absurdesten und unsinnigsten Gesetze, die wir je hatten, und das auch nie umgesetzt, nie befolgt, aber kürzlich wieder abgeschafft wurde. Also wäre das Thema eigentlich tot und begraben.

Weil nun aber die Politik auf Landes-, Bundes- und auch auf EU-Ebene im Zusammenhang mit IT-Sicherheit, Terrorismus, Urheber- und Datenschutz und so weiter wieder heftig neue Internet-Regulierungen ventiliert, und die Mängel der Kinderpornosperre langsam in Vergessenheit geraten, will ich nochmal etwas – historisch – beleuchten, wie diese Kinderpornosperre entstanden ist und warum sie nicht funktionieren konnte. Um politische Meinungs- und Fortbildung treiben.

Einen ersten Anlauf zu einer Kinderpornosperre gab es – was die wenigsten (noch) wissen – schon einmal vor 10-15 Jahren, siehe dazu meine älteren Blogartikel hier und hier. Damals hatte ich mich als Wissenschaftler am E.I.S.S. mit staatlichen Kryptoverboten und dabei am Rande auch mit Inhaltsverboten und Zensur beschäftigt, deshalb auch die damaligen Bestrebungen zur Sperrung von Kinderpornographie mitbekommen. Danach war es ein paar Jahre ruhig. weiterlesen…»

Kommentar zum neuen Scheidungsgesetz von 1984

FAZ 1. September 1984, Kommentar zum neuen Scheidungsgesetz

(Zitat)
Nach Karl Marx galt es, die Familie „praktisch und theoretisch zu vernichten“, wie Professor Konrad Löw berichtete. Bewusst oder unbewusst gelang es mit dem Familienrechts-Reformgesetz von 1977 (1.EheRG) diese Zielsetzung rechtsförmig zu organisieren. Das als „Jahrhundertwerk“ gepriesne Reformgesetz erwies sich als Plagiat des russischen Gesetzesvorbilds aus der Revolution von 1917.

Zu diesem Gesetz schrieb Professor Dr. jur. Detlef Liebs: Die Liberalen brachten das Weglauf-Prinzip ins neue Scheidungsrecht ein, das freilich ursprünglich auch keinen Geschiedenenunterhalt vorsah. Die Sozialdemokraten fügten das nacheheliche Versorgungs-Prinzip hinzu, allerdings in maßvoller Höhe. Und die christlichen Demokraten mit ihrer Sperrmehrheit im Bundesrat pfropften darauf das Mutti-Prinzip, das besagt: Wer den Trauschein geschafft hat, darf sich für sein weiteres Leben aus Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten….Die erzielte Mischung fordert geradezu dazu auf, sich zum Schmarotzer zu entwickeln. Schönredner der jeweiligen Regierung sagen dazu, der Staat ziehe sich aus einem ehedem geübten Sittenrichteramt zurück, idem er die Beurteilung des privaten Ehelebens den Beteiligten überlasse; dadurch gebe er den Bürgern ein Stück Freiheit zurück. Das Gegenteil stimmt. Nie waren Richter in Ehesachen so mächtig wie heute, und natürlich möchten sie diese Macht behalten, mit der sie Männer und Frauen jeder Couleur wirtschaftlich verkümmern oder blühen lassen können. Hoch und niedrig ist ihnen ausgeliefert. Nie waren ihrem Ermessen so weitreichende Entscheidungen anvertraut; nie auch dauerte eine Scheidung, zermürbend vor allem für den, der eine Ehe ernst nahm, so endlos lang, konnte sie einseitig so unabsehbar in die Länge gezogen werden. Vaterschaftsprozesse und höchst ungerechte Kindesunterhaltsansprüche sind die Folge.

weiterlesen…»