Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Sven, Saturday, 01.09.2001, 16:26 (vor 8484 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 01. September 2001 12:49:30:

Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.

Hallo Sven,
das ist einfach so nicht richtig. Mensch, es bringt doch nichts, wenn hier Vermutungen und Gerüchte als "Wahrheiten" verkauft werden, um Ungleichbehandlung zu konstruieren.
Es ist verdammt schwierig, eine Vergewaltigungsanklage durchzubringen. Die Verurteilungsquote liegt, gemessen an den Anklageerhebungen, sehr niedrig, grade weil das so schwer nachzuweisen ist.
Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine Beweise direkt vorliegen, dann wird zumindest eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchgeführt, die durchaus auch negativ ausfallen kann. Dieses Gutachten ist auch mehr als bloße subjektive Meinungsbildung.
Ich denke, es ist keinem gedient, wenn hier Horrorszenarien konstruiert werden, die faktisch nicht standhalten.

Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört? Solche Glaubwürdigkeitsgutachten halte ich für genau zuverlässig wie der doch so wissenschaft fundierte Wetterberecht. Wenn schon ein Gutachten dann wie in den USA mit einem Lügendetektor, dort kann man zumindest mit ca. 98% Sicherheit von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. Bei einer Glaubwürdigungsbegutachtung liegt immer eine gewisse subjektive Wahrnehmung vor, denn diese Gutachten werden von Menschen, die sich auf vielfältige Art beeinflussen lassen können erstellt und nicht von Robotern. So das war es zu dem Thema, zumindest für mich.

Sven


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