Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich fasse das mal für ich zusammen

Sven, Sunday, 02.09.2001, 03:21 (vor 8483 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 23:17:03:

Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?

Ich Rede von Rücksicht auf die Kinder und darum sollte es ja dann auch gehen,nicht wahr? Oder wie stellst du dir den Verarbeitungsprozess eines Kindes vor, das jahrelang einen Elternteil nicht gesehen hat, weil es Falschanschuldigungen gab und dann von Heute auf Morgen zu diesem ziehen soll? Da nützt dir auch kein :Ja das ist aber doch der andere Schuld.
Das ist dem Kind wohl herzlich schnuppe.

Ist ja OK. Aber dann bitte auch nicht einem Elternteil nach einem Sorgerechtsurteil von heute auf morgen das Kind wegnehmen, wie es gängige Praxis ist. Dies schadet ja eben dem Kind.

Hast du schon Recht mit-hat aber jetzt mit diesem Thema nur bedingt zu tun!?[/i]

Verstehe ich jetzt nicht! Wieso hat dies nur bedingt damit zu tun? Wenn ein Kind einem vertrauten Elternteil von heute auf morgen entfremdet wird schadet es doch dem Kind, darüber sind wir uns doch wohl einig, oder? Ob jetzt ein Kind, bei einem Elternteil lebt, welches erziehungsunfähig ist und das Kind zum anderen Elternteil kommt oder ob ein Kind in einem Sorgerechtsteit einem Elternteil zugesprochen wird und von heute auf morgen seine Bezugsperson verliert ist doch egal, oder? In beiden Fällen leidet das Kind, also besteht in beiden Fällen auch Hnadlungsbedarf.

Sven


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