Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Maya, Sunday, 02.09.2001, 13:49 (vor 8483 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Sven am 01. September 2001 13:26:47:

Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?

Du vermischt Äpfel mit Birnen.

Solche Glaubwürdigkeitsgutachten halte ich für genau zuverlässig wie der doch so wissenschaft fundierte Wetterberecht. Wenn schon ein Gutachten dann wie in den USA mit einem Lügendetektor, dort kann man zumindest mit ca. 98% Sicherheit von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. Bei einer Glaubwürdigungsbegutachtung liegt immer eine gewisse subjektive Wahrnehmung vor, denn diese Gutachten werden von Menschen, die sich auf vielfältige Art beeinflussen lassen können erstellt und nicht von Robotern.

Ich würde jedem dringend davon abraten, sich einem Lügendetektortest zu unterziehen. Grade bei Mißbrauchsvorwürfen steigt die Zahl der falsch-positiven Treffer erheblich an. Und da viele so denken wie du, daß der Polytest ach so objektiv ist, hast du kaum noch Möglichkeiten, da wieder rauszukommen.
Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.
Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.

So das war es zu dem Thema, zumindest für mich.

Glanzleistung, Sven. Hältst du dir in RL auch die Ohren zu, wenn du nichts mehr hören willst?

Maya


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