Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Sven, Sunday, 02.09.2001, 15:58 (vor 8483 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 10:49:59:

Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?
Du vermischt Äpfel mit Birnen.

Gutachter bleibt Gutachter. Als Gutachter kann man sich leicht irren.

Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.

Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.

Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Aussage gegen Aussage steht (Vergewaltigung in der Ehe, ohne Zeugen u.ä.), wird also nur das vermeintliche Opfer auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet und wenn es auf den Gutachter einen guten und glaubwürdigen Eindruck hinterlässt, ist der Beschuldigte der dumme und wird Aufgrund dieses Gutachtens verurteilt? Kläre mich hier bitte auf.

Sven

PS: Ich war wohl etwas wütend über dein "übergroßes" Vertrauen in Gutachter.


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