Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich fasse das mal für ich zusammen

BartS, Sunday, 02.09.2001, 02:53 (vor 8483 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 21:41:01:

>Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.

Leider gehst du nicht auf meine eigentliche Aussage ein. Bei Vergewaltigung in der Ehe/sexuelle Nötigung in der Ehe kann ich dir zustimmen, beim Mißbrauch allerdings nicht.[/i]

Okay, dann nochmal gesondert: beim Gewaltschutzgesetz muß sicher noch einiges gemacht werden, keine Frage.

Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.

Wiso? Wer aufmerksam entsprechende Urteile auf diversen Internetseiten nachliest, braucht kein bzw. nur wenig juristisches Wissen. Mein juristisches Wissen beschränkt sich auf BGB, HGB und AGB Vorlesungen während meines grundstudiums der BWL. Hierbei habe ich zumindest gelernt, etwas juristisch zu denken. Frage mal eine[/i]

....ja? eine? ;-)

Okay, das ist doch schonmal was. Wäre ja noch nett, wenn Du das Wissen über die entsprechenden Urteile nicht nur für Dich behälst, sondern auch im Forum weitergibst, es gibt da sehr wenige Links auf Gerichtsbeschlüße.

Gruss
BartS


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