Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Maya, Sunday, 02.09.2001, 23:19 (vor 8483 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Sven am 02. September 2001 12:58:55:

Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?
Du vermischt Äpfel mit Birnen.

Gutachter bleibt Gutachter. Als Gutachter kann man sich leicht irren.

Begutachtung von Sexualstraftätern idS ist nochmal ein anderes Kapitel, mit eigenen Fallstricken. Würde vom Thema ableiten.
Irren kann sich jeder, auch ein Gutachter. Man kann eh nur Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen. Allerdings schätze ich, daß die Vorgehensweise bei der Erstellung von Gutachten nicht besonders bekannt ist. Es gibt gewisse Regeln und Richtlinien, an die man sich zu halten hat. Wer das nicht tut (und das passiert leider ZU häufig), ja, der irrt sich leicht, vor allem, wenn für ihn schon die Schuldfrage geklärt ist.

Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.

Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.

Ist auch und grade auf freiwilliger Basis verboten vom Bundesverfassungsgericht (in Strafverfahren). Hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe? Die Wahrscheinlichkeit, falsch als schuldig beurteilt zu werden, liegt grade in Mißbrauchsvorwürfen untragbar hoch. Ich würde niemandem raten, sich so einem Test zu unterziehen!

Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Aussage gegen Aussage steht (Vergewaltigung in der Ehe, ohne Zeugen u.ä.), wird also nur das vermeintliche Opfer auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet und wenn es auf den Gutachter einen guten und glaubwürdigen Eindruck hinterlässt, ist der Beschuldigte der dumme und wird Aufgrund dieses Gutachtens verurteilt? Kläre mich hier bitte auf.

Wie ich oben schon schrieb, geht es nicht darum, ob der Ankläger einen guten Eindruck macht, sondern ob die Aussage in sich schlüssig und ohne Widersprüche gemacht wurde. Und du kannst mir glauben, daß es verdammt schwierig ist, etwas frei erfundenes in allen Details zu beschreiben und sich dabei nicht zu widersprechen. Und vor allen Dingen sich gegen früher gemachte Aussagen nicht zu verheddern.
Aufgrund eines Gutachtens wird auch keiner verurteilt, sondern aufgrund eines Richterspruchs. Ein Gutachter hat keine Befugnis, Urteile zu fällen.

Grüße, Maya

PS: Ich war wohl etwas wütend über dein "übergroßes" Vertrauen in Gutachter.

Ich kann dir versichern, daß es einen Haufen von sog. Gutachtern gibt, zu denen ich KEIN Vertrauen habe. Zum Glück kann man deren Gutachten aber schön verreissen :-)


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