Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich fasse das mal für ich zusammen

Jörg, Sunday, 02.09.2001, 00:05 (vor 8484 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 01. September 2001 20:43:32:

Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.

Das war ja jahrelang das Problem, daß ein Mißbrauch (Vergewaltigung/sexuelle Nötigung in der Ehe) nicht bestraft wurde und scheinbar ermutigt wurden das weiterhin zu tun.
Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.[/i]

Was das Thema Gewaltschutzgesetz anbelangt würde ein simples Nachlesen in
dem Gutachten von Prof. Bock ausreichen (Punkt 5 - Mißbrauchsmöglichkeiten).

So heißt es dort unter anderem:
"Die Maßnahmen, welche infolge einer für die Frau risikolosen Beschuldigung
wegen Gewalt oder Gewaltdrohung ergriffen werden, schaffen Anknüpfungs-
tatsachen für weitere Felder der streitigen Auseinandersetzung."

Gruß, Jörg (gerne mal aushelfend ;-)

Gutachten zum Gewaltschutzgesetz


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