Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich fasse das mal für ich zusammen

eineMama, Saturday, 01.09.2001, 21:44 (vor 8484 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 18:26:02:

Was würdest Du tun, wenn Du einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung auf die Spur kommst? In andere Länder werden solche Personen hinter Gitter gebracht!

Bestrafung soll und muss sein bei Falschbeschuldigung.Und je nach schwere der Falschbeschuldigungen und den Auswirkungen für das Opfer auch mit Gefängniss.Vor allem aber mit Entzug des Sorgerechtes-aber in dem Masse, das das eventuell vorhandene Kind, nicht darunter leidet.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.

Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.

ich habe ja nun schon mehrfach daruf hingewiesen, das ich das Gesetz für nicht ausgereift halte. Aber dann mach's ich halt nochmal.
Das Gesetz wäre dann gut, wenn es auch die Strafrechtliche Verfolgung von Falschbeschuldigungen mitberücksichtigt!

Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.

Hast du auch gelesen, ob diese 4 Kinder einen Vater hatten, der sich ihrer annehmen könnte/wollte, wenn die Mütter im Gefängniss sind?
Oder bist du eher dafür, das solche Kinder dann ins Heim/zum Pflegefamilien kommen? Ich finde nicht das man Kinder mitbestrafen sollte.

Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.

Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?

Ich Rede von Rücksicht auf die Kinder und darum sollte es ja dann auch gehen,nicht wahr? Oder wie stellst du dir den Verarbeitungsprozess eines Kindes vor, das jahrelang einen Elternteil nicht gesehen hat, weil es Falschanschuldigungen gab und dann von Heute auf Morgen zu diesem ziehen soll? Da nützt dir auch kein :Ja das ist aber doch der andere Schuld.
Das ist dem Kind wohl herzlich schnuppe.


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