Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Sven, Monday, 03.09.2001, 01:00 (vor 8482 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 20:19:10:

Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.

Ist auch und grade auf freiwilliger Basis verboten vom Bundesverfassungsgericht (in Strafverfahren). Hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe? Die Wahrscheinlichkeit, falsch als schuldig beurteilt zu werden, liegt grade in Mißbrauchsvorwürfen untragbar hoch. Ich würde niemandem raten, sich so einem Test zu unterziehen!

Wenn der Beschuldigte bzw. Angeklagte aber OHNE diese möglicherweise letzte Chance verurteilt würde, sollte es schon zugelassen werden. Wenn ein Totkranker freiwillig ein noch nicht getestetes Medikament nehmen will, um evtl. noch eine Chance zu bekommen, sollte man ihn dies doch auch machen lassen, was hat er schon zu verlieren, er kann in so einem Fall nur gewinnen.

Sven


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