Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich fasse das mal für ich zusammen

Sven, Sunday, 02.09.2001, 00:41 (vor 8484 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 01. September 2001 20:43:32:

Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
Das war ja jahrelang das Problem, daß ein Mißbrauch (Vergewaltigung/sexuelle Nötigung in der Ehe) nicht bestraft wurde und scheinbar ermutigt wurden das weiterhin zu tun.

Leider gehst du nicht auf meine eigentliche Aussage ein. Bei Vergewaltigung in der Ehe/sexuelle Nötigung in der Ehe kann ich dir zustimmen, beim Mißbrauch allerdings nicht.

Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.

Wiso? Wer aufmerksam entsprechende Urteile auf diversen Internetseiten nachliest, braucht kein bzw. nur wenig juristisches Wissen. Mein juristisches Wissen beschränkt sich auf BGB, HGB und AGB Vorlesungen während meines grundstudiums der BWL. Hierbei habe ich zumindest gelernt, etwas juristisch zu denken. Frage mal eine

Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.
Bewährungs- und Geldstrafen kann man auch nicht gerade einen Freibrief nennen.
>Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?

Das ganze war ein Verbesserungsvorschlag. Die Umgewöhnungszeit soll auch weniger der Mutter, mehr dem Kind zugute kommen, soweit ich das verstanden habe.

Dieser Verbesserungsvorschlag muss sich dann aber eben auch auf die Fälle beziehen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, das Kind aber vorher beim anderen Elternteil gelebt hat. Bevor also einem Straftäter eine Umgewöhnungszeit für das Kind zugestanden wird, muss dies zu allererst einmal einem unbescholtenen Elternteil zugestanden werden.

PS: Vorsätzlicher Umgangsentzug bzw. Mißbrauchsvorwurf ist eine Straftat, auch wenn sie nur selten wirklich geandet wird.

Sven


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