Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich fasse das mal für ich zusammen

BartS, Sunday, 02.09.2001, 16:31 (vor 8483 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Maesi am 02. September 2001 13:14:53:

Hallo Maesi,

Eine bestechend einfache Idee aber in der Praxis wohl kaum durchfuehrbar. Laut Gesetz duerfte es eine solche ungleiche Handhabung gar nicht geben. Wenn Polizeidienststellen eine solche Handhabungspraxis zugaeben, wuerden die glatt mit Beschwerden ueberzogen und haetten wohl auch mit internen Untersuchungen zu rechnen.

Nun, gebe es eine ungleiche Handhabung, dann müßte es schon jetzt Dienstaufsichtsbeschwerden geben und nicht erst, wenn die Polizei es selbst zugibt. Aber es stimmt schon, daß gesetzeswidriges Verhalten nicht durch direktes Nachfragen aufgedeckt wird. Es sollte ja auch schließlich darum gehen, wie die allg. Praxis bei der Polizei aussieht, für was sie zuständig ist, und für was die Gerichte, das wäre auch schon aufschlußreich.

Wesentlich fruchtbarer waere es, bereits protokollierte Faelle geschlechtsneutral umzuformen und sie unbeteiligten Juristen und/oder Polizisten (am besten in anderen Bundeslaendern) zur Begutachtung vorzulegen. Dabei duerfen weder die Gutachter noch jene die den Gutachtern diese Faelle vorlegen, die jeweilige Geschlechterverteilung wissen; sozusagen eine Art Doppelblindversuch ;-).

Naja, bei manchen Straftaten wird das schwierig sein, daß Geschlecht zu "neutralisieren".

Gruss
BartS


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