Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Maesi, Monday, 03.09.2001, 23:51 (vor 8482 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 20:08:57:

Hallo Maya

Angeklagte dürfen lügen und sie werden auch nicht vereidigt.

Aber auch wenn er nicht unter Eid steht und eine Falschaussage macht (z.B. waehrend polizeilicher Vernehmung), macht das einen unguenstigen Eindruck und kann waehrend des Prozesses gegen ihn verwendet werden; natuerlich nur wenn die Falschaussage offenbar wird.

Sagen wir mal so, wenn einer überführt wird, und er sich bei der Wahrheitsfindung nicht kooperativ zeigt, bzw. gesteht, dann gibts keine mildernden Umstände. Umgekehrt gibts aber nicht mehr Strafe fürs Lügen, weil das ist erlaubt.

Ich hab' das heute von einem Bekannten ueberpruefen lassen; in der Tat wird der Beschuldigte nicht vereidigt (auch nicht in der Schweiz), weshalb er fuer eine Falschaussage auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Tja, man lernt eben nie aus. Danke fuer den Hinweis.

Gruss

Maesi


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