Offener Brief an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Renate Schmidt, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6
11018 Berlin
Betrifft: Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung
von Zivildienstleistenden vom 01. Februar 2005
Buch am Erlbach, 3. März 2005
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
Mit Bestürzung lesen wir die neuen Richtlinien aus Ihrem Ministerium für die zahnärztliche Versorgung Zivildienstleistender. Unter „2. Ziel der Behandlung“ steht hier wortwörtlich: „Ziel der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen für Zivildienstleistende ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Verwendungsfähigkeit für die Dauer der Dienstzeit.“
Als rechtlich diesen Richtlinien verpflichtete Zahnärzte sehen wir uns aus ethischen Gründen außerstande, Ihren Erlass umzusetzen: denn Ziel jeglichen, ärztlichen Handelns ist Erhalt oder Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen. Auch Zivildienstleistende, Frau Minister, sind Menschen!
Es zeugt von einer zutiefst menschenverachtenden Haltung Ihres Hauses, die medizinische Versorgung Zivildienstleistender unter die Prämisse ihrer bloßen, zivildienstlichen Verwendbarkeit zu stellen. Die Zeit, in der Menschen in deutschen Staatserlassen als bloße Verwendungsobjekte gesehen und behandelt wurden,
sollte seit 60 Jahren vorbei sein.
Hochachtungsvoll
Dr. Walter H. Greiner
Dr. Anna Maria Thomae
Dr. Anton Schiller
Einberg 15,
84172 Buch am Erlbach
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