Tag Archiv: Unrechtstaat

Behinderte Jungen dürfen diskriminiert werden!

Die Antidiskriminierungsstelle sieht keine Diskriminierung darin, dass behinderte Jungen und Männer bei der Nennung von gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Rehabilitierung auf Grund ihres Geschlechtes ausgeschlossen werden. Sie lehnte deshalb erneut das Anliegen des Vereins MANNdat ab, behinderte Jungen und Männer in der Rehabilitation behinderten Frauen und Mädchen gleichzustellen.

Meldung von MANNdat

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9 auf einen Streich

Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat

Koblenz – Unfassbar aber wahr: Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Jetzt hat die Frau im Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz gestanden: Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt.

Sie hat behauptet: Der Heroindealer habe ihr ein Messer an den Hals gehalten, währenddessen seien die anderen über sie hergefallen. Und sie hat behauptet: Ihre zwei Kinder (5, 4) und ein weiteres Kind hätten die Sextat mit ansehen müssen.

Jetzt kam in einem Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz heraus: Die Drogensüchtige hat sich die unglaublichen Vorwürfe alle ausgedacht. Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt. Dies gab sie vor Gericht zu. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Feit hat die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Grund: Falsche Verdächtigung und Falschaussage. Bewährungszeit: vier Jahre. weiterlesen…»

Tierschutz besser als Jungenschutz

Um die erfolglos verlaufene Angelegenheit endlich abzuschließen, hier zur Kenntnis der Text der Petition an den Deutschen Bundestag und dessen Antwort – die sich allerdings nicht auf diese, sondern auf eine ähnliche Petition bezieht.

Die Weigerung, Knaben den gleichen Strafrechts-Schutz gegen Verstümmelung zu gewähren, wie Mädchen, wird begründet mit der folgenden, nicht belegten oder begründeten Behauptung:

| Bei sachgerechter Handhabung durch einen Arzt werden körperliche
| Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können
| beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden
| in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Leider ist diese zentrale Behauptung falsch, zumindest wird sie von
fachkundiger Seite bestritten, z.B. hier weiterlesen…»

Der Pöbel ist Ministerin

Offener Brief an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Renate Schmidt, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6
11018 Berlin

Betrifft: Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung
von Zivildienstleistenden vom 01. Februar 2005

Buch am Erlbach, 3. März 2005

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

Mit Bestürzung lesen wir die neuen Richtlinien aus Ihrem Ministerium für die zahnärztliche Versorgung Zivildienstleistender. Unter „2. Ziel der Behandlung“ steht hier wortwörtlich: „Ziel der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen für Zivildienstleistende ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Verwendungsfähigkeit für die Dauer der Dienstzeit.“

Als rechtlich diesen Richtlinien verpflichtete Zahnärzte sehen wir uns aus ethischen Gründen außerstande, Ihren Erlass umzusetzen: denn Ziel jeglichen, ärztlichen Handelns ist Erhalt oder Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen. Auch Zivildienstleistende, Frau Minister, sind Menschen!

Es zeugt von einer zutiefst menschenverachtenden Haltung Ihres Hauses, die medizinische Versorgung Zivildienstleistender unter die Prämisse ihrer bloßen, zivildienstlichen Verwendbarkeit zu stellen. Die Zeit, in der Menschen in deutschen Staatserlassen als bloße Verwendungsobjekte gesehen und behandelt wurden,
sollte seit 60 Jahren vorbei sein.

Hochachtungsvoll
Dr. Walter H. Greiner
Dr. Anna Maria Thomae
Dr. Anton Schiller

Einberg 15,
84172 Buch am Erlbach

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Arbeitsentgelt und Unterhalt

In die Grafik der Wirtschaftsentwicklung (Quelle) habe ich die Entwicklung des Kindesunterhaltes eingezeichnet.

Die Unterhaltsdaten errechnen sich aus dem Durchschnitt aller Altersstufen und aller Einkommen der jeweiligen Düsseldorfer Tabellen. Ist nicht unbedingt ganz genau, für die Trendaussage aber ausreichend.

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Feminarisierung der Macht

“Arisierung” und “Feminarisierung” unterscheiden sich nur in den Randbedingungen. Der Rassismus mit der Lehre von der überlegenen nordischen Rasse vom Feminismus mit der Lehre von der Überlegenheit der Frau ebenso. Die strukturelle Identität bildet sich in den semantisch inkorrekten aber für die Ideologie deskriptiv synonymen Begriffen Geschlechterrassismus und Überlegenheit der weiblichen Rasse ab.

Die zentrale Randbedingung ist die historische. In der jeweiligen Gegenwart nach anfänglichen Widerständen öffentlich hingenommen und staatlich verordnet wurde die “Arisierung” erst aus der zeitlichen Distanz als schreiendes Unrecht und sowohl moralisch als auch politisch durch nichts zu rechtfertigen gesehen. Dieselbe Entwicklung bezüglich der “Feminarisierung” vorherzusagen, erntet heute sowenig Akzeptanz in der hegemonialen Öffentlichkeit wie damals die bezüglich der “Arisierung”. weiterlesen…»

Keine Nachsicht für Männer

Aus der Welt der »Gleichberechtigung«

LOS ANGELES (CBS) – Die bevorstehende Freilassung von Tausenden von Gefangenen an der California State Gefängnissen in den nächsten Wochen wird eine große Anzahl von Müttern mit ihren Familien vereinen.
Mehr als die Hälfte der 9.000 Entlassenen werden Frauen mit zwei oder weniger Jahren Reststrafe sein die keine Gewalttäter sind und Kinder haben.

Bedingung für die vorzeitige Entlassung wäre ein GPS-Armband zu tragen und sich regelmäßig zu melden.

Nicht jeder ist von der Idee begeistert. „Es ist diskriminierend, wenn nicht alle Menschen und damit auch Männer mit Kindern einbezogen werden“, argumentiert ein Mann. „Ich möchte eine Balance dort zu sehen.“
Während sich geschätzte 4.500 weibliche Häftlinge für das Heimat-Release-Programm qualifizieren konnten, wäre eine Ausweitung des Plans auf männliche Insassen wahrscheinlich auf stärkeren öffentlichen Widerstand gestoßen.

NEWS – CBS Los Angeles

ZEIGER

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Kein Schulbus für Jungs

WDR – Aktuelle Stunde
13.9.2011

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Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz

Bei der Menge der Beteiligten, die nichts bemerkt haben, ist dies kein Einzelfall in der Justiz, sondern die Normalität. Damit dass nicht auffällt, werden ellenlange und unverständliche Urteilsbegründungen verfasst.

Der Fall:

Mutter mit alleinigem Sorgerecht für Tochter (geb.2001) und Sohn (geb.2005)

  • 04.11.2008
    AG: Beschluss: ABR und die Gesundheitsfürsorge für den Sohn wird der Mutter entzogen und auf das Jugendamt übertragen (Bestätigung der einstweilige Anordnung). Seit Dezember 2008 lebt der Sohn bei einer Pflegefamilie.
  • 06.05.2010
    OLG: Beschwerde gegen das Urteil des AG wird zurückgewiesen mit zusätzlicher Auflage die bereits begonnene Psychotherapie der Tochter nach Auflage des Jugendamtes fortzusetzen. Die eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter wird bestätigt.
  • 13.07.2010
    BVerfG: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage der Therapiefortsetzung im Beschluss des Oberlandesgerichts wir angenommen. Ansonsten wird die Beschwerde gegen die beiden Beschlüsse nicht angenommen.
  • 01.12.2010
    BVerfG: Gibt der Beschwerde statt. Die Mutter muss ihre (nicht vorhandene) Psychotherapie nicht fortsetzen. Die Begründung umfasst über 2000 Wörter in 20 Absätzen auf 5 Seiten! Die Psychotherapie der Tochter wird mit keinem Wort erwähnt! Das BVerfG hebt also einen Beschluss auf den es überhaupt nicht gibt.
    .
    – Beschlossen von den Richtern am Bundesverfassungsgericht:
    – Dr. Christine Hohmann-Dennhardt – Prof. Dr. Reinhard Gaier – Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Kein Mensch in der Justiz, weder Richter, Sachbearbeiter und Rechtsanwälte bemerken den Fehler, dass nicht die Frau in der Psychotherapie ist, sondern die Tochter.

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Nichtgehaltene Rede

Auf dem Antifeminismustreffen Oktober 2010 in der Schweiz habe ich einen Mann getroffen, der mir das Manuskript einer kurzen Rede überließ. Er war zwar nicht als Redner angemeldet, hegte aber die Hoffnung vielleicht in einer Lücke seinen Beitrag vortragen zu können. Dazu gab es aber keine Gelegenheit. Ich veröffentliche die Rede hier, mit Einverständnis des Autors, weil sie exemplarisch zeigt das Männer glauben in ihrer Benachteiligung allein zu sein und es daraus ein Erwachen geben muss.

Hier die Rede: weiterlesen…»

Vom Rechtsstaat zum Faustrecht-Staat

Prof. Dr. Joachim Wiesner Privatdozent

Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat:

Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts
Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland

VERLAG REGENSBERG MÜNSTER 1985

INHALTSVERZEICHNIS

  1. VORGÄNGE UND BEFUNDE
    1. Die dialektische Implikation des Gesetzeswerks: Die Verhaltenssteuernde Wirkung des Unterhaltsrechts
      Die Justizmaschinerie wird in Gang gesetzt
      Der Rechtsbruch wird gesichert
    2. Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen.
      Die Unverbindlichkeit und Beliebigkeit der Ehebindung im deutschen Recht

      Die Kinderverschleppung und ihre Folgen im rechtlichen und sozialkulturellen Kontext
  2. ZUR SITTLICHEN AMBIVALENZ DER RECHTSWIRKLICHKEIT
    1. Rechtsmethodische Überlegungen
    2. Rechstaatsächliche Beobachtungen
    3. Rechtsethische Bewertungen
  3. ORDNUNGSPOLITISCHE BEWERTUNG
    1. Zum Begriff der »Ordnungspolitik«
    2. Die Synthese von individuellem Eigeninteresse und gesellschaftspolitischer Zielvorstellung: Die Faustrechtspraxis
      Schuldprinzip versus Zerrüttungsprinzip
      Von der Kindesentführung zur Kindessorge: Die Perversion der Rechtsordnung
    3. Die gesetzlich institutionalisierte Verantwortungslosigkeit
      Ehe Verfehlungen bis zur Verbrechensgrenze
      Kein Verschulden – keine Verantwortung
  4. PERSPEKTIVEN UND KONSEQUENZEN
    1. Das Problembewusstseins-Defizit bei Politikern
    2. Die Meinungsbildung in den Kirchen
    3. Die Willensbildung bei Parteien und Verbänden
    4. Ökonomische Konsequenzen
    5. Individuelle Konsequenzen
    6. Gesellschaftliche Perspektiven
  5. ÜBER DEN AUTOR
  6. Verweise – Bemerkungen – Verzeichnis

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Männerhass-Spiegel

SPIEGEL special 5/1998

Über den Männerhass und die Identitätsprobleme der Frauen

Frauen sind stark und klug, und Männer sind Triebtäter mit Erbsenhirnen. Frauen sind auf dem Aufstieg, Männer auf dem Abstieg. „Während Frauen sich in den letzten 30 Jahren zielstrebig weiterentwickelten“, so der Berliner „tip“, „zeigt der Weg der Männer auf fast gespenstische Art einen gegenläufigen Trend.“ Frauen sind undsoweiter, undsoweiter …

Wer sich heutzutage in die aufgeregt-schnatternden Programme femininer Selbsterhöhung einwählt, kommt ins Grübeln – was macht diesen Frauen, die sich da in Journalen und TV-Magazinen fortwährend auf die Schultern klopfen, so zu schaffen? Warum stehen sie ständig vor dem Märchen-Spiegel an der Wand, um sich zu versichern, daß sie die Schönsten, Schlauesten, Tapfersten seien?

Die Antwort ist einfach: Weil sie es müssen und gleichzeitig ahnen, daß es ziemlich blöde ist. Doch seit linke Theorie in den biologistischen Dogmen des Feminismus und seiner eisgrauen Planstellenbeschaffungsindustrie gestrandet ist, gilt das Diktat: Gut ist nur die Frau, eben weil sie Frau ist.

Da man so was mit gleichem intellektuellem Aufwand von Männern oder Haribo-Bärchen oder Hilfiger-Jeans behaupten kann, müssen Zweifel an der These mit immer absurderen Verrenkungen weggezappelt werden.

Seither also gehört das narzistische Turnen vor dem Spiegel, so albern es ist, zur Rollenvorgabe für die „moderne Frau“, der sie kaum entrinnen kann. Allerdings auch „der Mann“ nicht, denn mit der Selbstanbetung als Superweib geht stets die Entwertung des Mannes einher. weiterlesen…»

Rückgriffsquoten bei Unterhaltsvorschuss rückläufig

Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen -Unterhaltsvorschuss
(Hier als Pdf)

Inkassoverband fordert: Rückgriffsquoten steigern und kommunale Kassen entlasten

Berlin, 19. April 2011 – Die Rückgriffsquoten der Ämter auf geleistete Unterhaltsvorschussleistungen sind im vergangenen Jahr weiter gesunken.

Laut einer Statistik aus dem Bundesfamilienministerium liegen sie für 2010 nur noch bei durchschnittlich 18 Prozent – nach 20 Prozent im Jahr davor. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert die Kommunen dazu auf, diese Rückgriffsquoten zu erhöhen und ihr Forderungsmanagement zu verbessern. Inkassounternehmen könnten die Ämter dabei unterstützen.

„Die vielerorts desaströse Kassenlage der Städte und Gemeinden macht diesen Schritt dringend erforderlich“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. „Da immer mehr Kommunen ihre Gebühren und Abgaben erhöhen und gleichzeitig Leistungen für die Bürger kürzen wollen, müssen Kämmerer alle ihre Einnahmepotenziale jetzt konsequent ausnutzen.“ weiterlesen…»

Frauenfreie Zone

Frauenfreie Zone

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Ehe

Zunaechst muss man mal die konservative Position darlegen. Klassisch konservativ ist die Haltung, dass eine gegenseitige Versorgungspflicht von Eltern nur innerhalb der Ehe besteht. In der Kirche existiert deshalb das Sakrament der Ehe, das zwei Menschen vor Gott aneinanderbindet. Das aufgeklaerte Grossbuergertum vor 200 Jahren griff die religioes begruendete Ehe auf und ersetzte sie durch eine Rechtskonstruktion namens ‚Zivilehe‘. Die Zivilehe ist streng genommen eine eindeutig linke (= aufgeklaert-republikanische) Errungenschaft. Bezeichnenderweise hat die Katholische Kirche die langfristig familienzersetzenden Auswirkungen der Zivilehe als beliebig definierbares Rechtskonstrukt fruehzeitig erkannt und bekaempft. Nach der Installierung des linken Buergerlichen Gesetzbuches bildeten die Familie, kirchliche Ehe und die ihr aufgepfropfte Zivilehe in der sozialen Realitaet vorerst aber noch eine mehr oder weniger harmonische Einheit. weiterlesen…»