Kategory Archiv: Justiz

Der sogenannte „NSU“ Fall. Über die Abgründe der deutschen Justiz

  • Keine DNS- oder Fingerspuren an der angeblichen Selbstmordwaffe.
  • Keine DNS- oder Fingerspuren an allen geladenen Waffen und der Munition im Wohnmobil.
  • Keine DNS- oder Fingerspuren am Lenkrad des Wohnmobils (Böhnhard soll Fahrer gewesen sein)
  • Die beiden Uwes waren schon mindestens 12 Stunden tot und wurden umgelagert (durch Leichenflecken belegt).
  • Es existiert keine amtliche Totenfeststellung.
  • 6 Geschossteile im Kopf von Böhnhard wurden als irrelevant bezeichnet (stammen nicht von der angeblichen Selbstmordwaffe).
  • 4 verschieden Sorten Waffenschmauch an den beiden Uwes. Eine Sorte davon ist von Polizeimunition.
  • Das Wohnmobil war so spurenfrei, dass ein Wohnmobilvermieter nachfragte, wie man ein Wohnmobil so sauber bekommen kann.
  • Keine DNS, Fingerspuren oder Zeugenbeweise gegen die Uwes an allen Tatorten. Bei den Dönermorden wurden 4000 DNS-Spuren gesichert.
  • Wasserverbrauch in der angeblichen Wohnung viel zu niedrig für 3 Personen.
  • Keine Auffindefotos der Waffen im Brandschutt in Zwickau.
  • 4 DNS-Spuren bei dem Polizistenmord in Heilbronn von Kollegen, die keinen Dienst an dem Tag hatten.

EinstiegNSU.pdf 12,8MB

Die Untersuchungsausschüsse sollten niemals die Tat aufklären. Es sollte herausgefunden werden wie die drei das geschafft haben, nicht ob sie es überhaupt waren! Das war und ist die Aufgabenaufstellung der Ausschüsse.

http://arbeitskreis-n.su/blog/

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Humor in der Justiz weit verbreitet

Am 5. April 2017 gab es ein Urteil am OLG Düsseldorf
(Az.: OLG Düsseldorf, III-7 StS 2/15):

„Ein 60-jähriger Deutscher, ein 34-jähriger Deutscher, eine 29-jährige Deutsche, ein 37-jähriger Deutscher und ein 34-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger wurden wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung IS zu Haftstrafen verurteilt.“

Details dazu:

  • 60-jähriger Deutscher: Mirza Tamoor B.
  • 34-jähriger Deutscher: Kais B. O.
  • 29-jährige Deutsche:    Leila B. O.
  • 37-jähriger Deutscher: Mohammed D.
  • 34-jähriger Pakistani:   Muhammad R.

https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170403822&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2017/20170406_PM_Urteil-Baig-u_a_/index.php

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EuGMR gegen BVerfG

Zur Väterfeindlichkeit  des Kasperltheaters „Justiz“.

Gab es im Januar einn Erfolg für ein Vater vor dem EuGMR
http://vafk-karlsruhe.de/article86-Vater-beim-EGMR-zum-zweiten-Mal-erfolgreich

wurde promt dem selben Vater letzten Monat vom BVerfG die “interessiert uns nicht” Karte gezeigt.
“ Zwar sei der Wille des Kindes durch die Mutter beeinflusst. Gleichwohl sei dieser zu berücksichtigen.“
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150425_1bvr332614.html

Das BVerfG stellt sich hier bewußt gegen ein EuGMR Urteil.
Es sieht deutlich nach einer Retourkutsche aus.
Es sind zwar zwei Verfahren, jedoch geht es im Grunde um das selbe.
EuGMR rügt Deutschland, weil es den Umgang des Vaters(Kindes) nicht konsequent durch setzt.
BVerfG sagt, wir setzen den Umgang nicht gegen den Willen des Kindes durch, egal ob das Kind manipuliert ist.

In Väterkreisen bedeutet die Entscheidung des BVerfG:
schaffe dir keine Kinder an, denn die Mutter kann alles machen was sie will, sogar das BVerfG lässt sich für ihre Zwecke instrumentalisieren

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In 3 Stunden muss ein Richter im Durchschnit ein Sorge- und Umgangsverfahren abwickeln

Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften
Die Abkürzung PEBB§Y steht für Personalbedarfsberechnungssystem. Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges System, das auf einer analytischen Grundlage erarbeitet worden ist. Inzwischen liegen Systeme für nahezu alle Dienste der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften vor. Aufgrund der komplexen und breitgefächerten Aufgabengebiete wurde davon abgesehen, die sozialen Dienste, den einfachen Dienst und den Gerichtsvollzieherdienst in das System der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y einzugliedern.
I. Zweck und Ziele von PEBB§Y
Die im Rahmen der PEBB§Y-Projekte ermittelten durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten beruhen auf einer empirisch validen und analytisch gesicherten Grundlage und bilden den Personalbedarf in den unterschiedlichen Laufbahnen und Bereichen ab. Der sich daraus errechnende Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, mit der dem Justizgewährungsanspruch angemessen Rechnung getragen wird.
http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3779&article_id=10316&_psmand=13

Genaue Zahlen gibt es hier:
http://www.mj.niedersachsen.de/download/11972 (Pdf)

Auf Seite 9 findet man, wie viel Zeit ein Richter in Familiensachen hat:

Scheidungsverbundsachen 3,3 Std
Güterrechtliche Verfahren* 7,5 Std
Unterhaltsverfahren* 4,0 Std
Sorge- und Umgangsrechtsverfahren*   3,0 Std
Sonstige isolierte Familienverfahren  2,9 Std

[*] Auch Folgeverfahren

Sorge- und Umgangsrechtsverfahren 3,0 Std!

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Armutszeugnis der deutschen Polizei

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Moderner Judenstern

Hinweis an alle Leute die nicht die Staatsreligion (USA, Femi, Gender, Holo) huldigen

BKA-Kartei teilt Bürger in „Geisteskranke“ und „Drogen-Konsumenten“ ein
Das Bundeskriminalamt speichert diskriminierende Begriffe über Millionen von Bürgern – auch wenn sie ohne Vorstrafe sind. Nach welchen Kriterien die Kategorien „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“ vergeben werden, ist völlig unklar. Die betroffenen Personen sind so bei Polizeikontrollen besonderen Schikanen ausgesetzt, warnen Kritiker.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/09/25/bka-kartei-teilt-buerger-in-geisteskranke-und-drogen-konsumenten-ein/comment-page-3/#comment-776642

Das wäre nur ein Weiterführen der „DDR-Methoden“. Aufmüpfige Leute bekamen ein Kennzeichnung in den Ausweis, damit alle staatlichen Stellen gleich wussten, wen sie vor sich hatten. Ein Punkt, Komma, Doppelpunkt oder Semikolon an unauffälliger Stelle waren die Einstufungen. Wenn man fragte was das soll, bekam man nur die Antwort: „Vermutlich ist da jemand auf die falsche Taste gekommen als er den Ausweis ausgefüllt hat“. Ich habe selbst so Ausweise gesehen und das waren alles äußerst widerborstige Leute.

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Der Staat ist der Räuber

Beitrag im Forum von dentix07 zur Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer

Es ist grundsätzlich wurscht ob das Eigentum Ergebnis einer Arbeitsleistung ist, solange es nicht unrechtmäßig erworben wurde! (Wobei, ganz am Anfang – und sei es der Urururgroßvater, der den Grundstein legte, gewesen – stand immer eine Arbeitsleistung!)

So sehr mir Alice „EMMA“ Schwarzer stinkt, hier muß ich FemokratieBlog zustimmen!

Bei diesem Thema fällt mir der Film „Die glorreichen Sieben“ bzw. das Original „Die sieben Samurai“ ein.
Kurz: Von Bewohnern eines Bauerndorfes werden sieben Kämpfer angeworben um das Dorf gegen den regelmäßig wiederkehrenden Überfall einer Räuberbande zu verteidigen.

Niemand wird bestreiten, daß die Dörfler alles Recht haben ihr Eigentum gegen die Räuber zu verteidigen!

Doch wie wäre es wenn die „Räuber“ behaupteten sie benötigten die „Beute“ um damit Straßen zu bauen, Krankenhäuser, ein Rechtssystem zu bezahlen, die Landesverteidigung etc. etc.? Dann wären die „Räuber“ plötzlich Robin Hoods, oder?

Nein, es wäre immer noch Raub – solange nicht die Dörfler korrekte Informationen und eine effektive (Mit)Kontrolle über die tatsächliche Verwendung hätten, und Mißbrauch (Verschwendung) bestraft würde!

Und genau das ist in D der Fall! Die Räuber nennen sich heute Finanzamt und behaupten das Geld für Obiges zu benötigen (ein Großteil davon wird sicher auch entsprechend verwendet), aber die echte Information und Kontrolle und – ganz wichtig – die Bestrafung von Mißbrauch des „geraubten“ Eigentums fehlt!

Das heißt wir haben hier eine echte Gerechtigkeitslücke! Auf der einen Seite haben wir die Räuber/den Staat, der sich ermächtigt sieht Eigentum auch gewaltsam wegzunehmen weil er es für das Gemeinwohl benötigt. Auf der anderen Seite fehlt jedoch die Sanktionsmöglichkeit um Verschwendung (in dem Fall ist Verschwendung gleichzeitig Veruntreuung) wirksam zu bekämpfen, bzw. zu bestrafen!

Ich bin nicht katholisch und auch ansonsten kein Papstfreund, aber ich denke Benedikt wußte ganz genau was er sagte als er im Bundestag Augustinus zitierte: „Nimm das Recht weg. Was bleibt dann vom Staat als eine große Räuberbande!“

Und genau die Situation haben wir! Zwar wurde am einen Ende nicht Recht weggenommen, nein, viel schlimmer, es wurde nie geschaffen!

Solange nicht die Rechtslücke am einen Ende geschlossen ist, so lange ist jeder „Steuerhinterzieher“ (Ja, leider auch Alice!) im Grunde in der Rolle der Dörfler, die versuchen ihr Eigentum vor Räubern zu schützen!

Allerdings könnte es sein, daß zumindest Teile des Schwarzerschen Vermögens durchaus nicht rechtmäßig erworben wurden, sondern z.B. durch ungerechtfertigte Subventionen. Ich denka da inbesondere an ihren Kölner Turm! (Und es wäre eine besispiellose Bestätigung von Augustinus, wenn nicht nur Schwarzer (sofern Sie unrechtmäßig handelte) nicht bestraft würde, sondern auch noch die die die Verschwendung zugelassen/gefördert haben nicht bestraft werden könnten!)

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Der Staat als Hetzer

[Zitat von http://mann-pass-auf.de/mpaStaatsfeminismus.php]

Wer verhetzt hier das Volk? Vom Wirken des Staatsfeminismus. 9-2-2014
1. Was mir geschah: Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung durch Frauenhaß.

Am 4. Februar 2014 kamen vier Angestellte von Polizei und der Stadt Bonn in meine Wohnung und nahmen meine zwei Rechner mit. Der Anführer, Kriminal-Oberkommissar Kesseler, vermerkte im Protokoll, welches er mir hinterließ, unter „Ziel der Maßnahme“: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ich erwähne das, weil der Richter am Amtsgericht, Dr. Kraus, seinen Beschluß durchaus anders begründet hat. Lesen Sie selbst:

Und wörtlich weiter:
Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln und Einziehungsgegenständen, insbesondere des zur Tatbegehung verwendeten Computers und der hierauf gespeicherten verfahrensgegenständlichen Texte, führen wird. weiterlesen…»

Psychiater

Der Beruf Psychiater ist in sich selbst ein Armutszeugnis – was würde man sagen, wenn bei Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol am Motor des Autos herumgedoktert wird. So ähnlich verhält es sich mit Psyche und Gehirn.

Der Psychiater sitzt in Wirklichkeit zwischen den zwei Stühlen Psychotherapie und Gehirnchirurgie, sein Beruf ist teils ein Irrtum, teils ein Vorwand.

Psychiatrien sind einerseits überpolitische Entsorgungsanstalten unbequemer Menschen und andererseits Menschenversuchsanstalten zum Zweck der Erforschung der Bewusstseinskontrolle.

Wer sich in China “gegen erlittenes Unrecht” beschwert, der kann schnell mal in die Fänge der Zwangspsychiatrie geraten und jahrelang mit Drogen und Elektroschocks gefoltert werden. Die Tagesthemen berichten am 22.06.2010 von einem Fall und bezeichnet die “geschlossenen Anstalten” sehr zutreffend als “rechtlosen Raum”. Dass die Psychiatrien auch hierzulande rechtsfreie Räume sind, bleibt dabei wie immer unerwähnt. Wer bei uns auf sein Recht pocht und irgendeinem „großen Tier“ dabei in die Quere kommt, sitzt schneller in der Klappse als er glaubt. Gustl Mollath ist so ein Fall.

Beate Merk als Psychiater

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Terrorjustiz

Zusammenfassung des Buches
Terrorjustiz – beispielsweise das Ehescheidungsrecht als Instrument des inneren Imperialismus
von Wilfried Münkel
Das Buch als Pdf – 77 Seiten,  520kB

Es handelt sich hier um eine Kurzdarstellung eines bisher unerschienen gebliebenen Buches, in welchem an einem Scheidungsfall exemplarisch herausgearbeitet wird, warum es ein Scheidungsunrecht in Deutschland gibt und wer den Nutzen daraus zieht. Das Buch geht von einer Hypothese aus, die dann an einem konsequent durchgezogenen und “unfriedlichen” Scheidungsfall bewiesen wird. Die Hypothese besagt, daß die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, geschützt nach Art. 33 GG, identisch sind mit dem Staatsziel der Bundesrepublik. Dieses Staatsziel ist die Versorgung der Beamten, insbesondere die spendable Versorgung der höheren Beamten und Richter. Dieses aus preußischer Tradition hergebrachte Staatsziel wird seit 1949 auch durch formaldemokratische Neuerungen erfolgreich angestrebt. Zum einen erzwingt das parlamentarische Wahlsystem, daß sich die Systemparteien – CDU/CSU, SPD, F.D.P., Grüne und fast auch schon die PDS – eine Zweidrittelzustimmung in der Bevölkerung holen müssen. Das wird durch materielle Korrumpierung von zwei Dritteln des Volkes und dessen propagandistische Manipulation erreicht. Auf diese Weise kann das letzte Drittel, bestehend aus einer Vielzahl nach Erfordernis wechselnden Gruppierungen, “demokratisch” legitimiert ausgeplündert werden. Zu diesen Gruppierungen gehören verstärkt seit 1978 geschiedene Männer. Zum anderen wird dieses System durch eine vollständige Neuentwicklung seit 1949 abgesichert: durch das sogenannte Bundesverfassungsgericht und seine Generalklausel, die fdGO. weiterlesen…»

RufMORD

Zum Tod von Horst Arnold ein Beitrag vom Benutzer „adler“ im Forum

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In den Odenwald-Geschichten ist gestern eine Art Nachruf erschienen. Sie nennen die Sache beim Namen. Die unverfälschte, klare deutsche Sprache hat für alles einen Ausdruck, der sehr treffend ist:

RufMORD

Mir ist dieser Begriff nicht eingefallen. Ich schrieb, ich empfinde das so, als ob Horst Arnold gesteinigt worden wäre. Sie haben ihn ermordet. Er war als Sportlehrer körperlich fit, doch dann geriet in eine Schlangengrube, in der Frauen auf der Überholspur sind.

Oliver hat sie uns alle vorgestellt, die Täter_Innen, in Wort und Bild. Und Jede hielt Steine in der Hand:

  • Die Schulleiterin OStD‘ Ruth Leutheußer-de Vries
  • Die stellvertr. Schulleiterin StD‘ Josefine Sindermann

Mann sieht ihnen die Quotenfrau auf der Überholspur direkt ins Gesicht geschrieben. Und in diese Schlangengrube gesellte sich Heidi Külzer, eine notorische Lügner_In und aktive Tierschützer_In, die sich daran machte, einen Menschen zu vernichten. weiterlesen…»

Folterhaft wegen dummer Ärztin

Udo Vetter berichtet im law blog

Sieben Tage Radio- und Fernsehverbot sowie Einzelhaft. Mit dieser Sanktion belegte die Justizvollzugsanstalt Charlottenburg einen Gefangenen, weil dieser eine Urinprobe verweigert hatte. Zumindest nahm die Gefängnisleitung das an. Das Kammergericht Berlin hat ihr jetzt aber erklärt, dass nicht jedes ungefüllte Probenglas auf Böswilligkeit beruhen muss. weiterlesen…»

Keine Nachsicht für Männer

Aus der Welt der »Gleichberechtigung«

LOS ANGELES (CBS) – Die bevorstehende Freilassung von Tausenden von Gefangenen an der California State Gefängnissen in den nächsten Wochen wird eine große Anzahl von Müttern mit ihren Familien vereinen.
Mehr als die Hälfte der 9.000 Entlassenen werden Frauen mit zwei oder weniger Jahren Reststrafe sein die keine Gewalttäter sind und Kinder haben.

Bedingung für die vorzeitige Entlassung wäre ein GPS-Armband zu tragen und sich regelmäßig zu melden.

Nicht jeder ist von der Idee begeistert. „Es ist diskriminierend, wenn nicht alle Menschen und damit auch Männer mit Kindern einbezogen werden“, argumentiert ein Mann. „Ich möchte eine Balance dort zu sehen.“
Während sich geschätzte 4.500 weibliche Häftlinge für das Heimat-Release-Programm qualifizieren konnten, wäre eine Ausweitung des Plans auf männliche Insassen wahrscheinlich auf stärkeren öffentlichen Widerstand gestoßen.

NEWS – CBS Los Angeles

ZEIGER

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Manipulation einer Statistik

Um die Aussage einer Statistik zu verschleiern, muss man keine Zahlen verändern. Es reicht wenn man die Daten passend ausrichtet. Die Bundesrechtsanwaltskammer z.B. möchte verschleiern, dass wir einen exponentiellen Zuwachs bei den zugelassenen Rechtsanwälten haben. Zu diesem Zweck variieren sie auf der Zeitachse willkürlich den Zeitabstand ab 1995 von 5 Jahren auf ein Jahr. Dadurch wirkt der Zuwachs linear. weiterlesen…»

Rückgriffsquoten bei Unterhaltsvorschuss rückläufig

Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen -Unterhaltsvorschuss
(Hier als Pdf)

Inkassoverband fordert: Rückgriffsquoten steigern und kommunale Kassen entlasten

Berlin, 19. April 2011 – Die Rückgriffsquoten der Ämter auf geleistete Unterhaltsvorschussleistungen sind im vergangenen Jahr weiter gesunken.

Laut einer Statistik aus dem Bundesfamilienministerium liegen sie für 2010 nur noch bei durchschnittlich 18 Prozent – nach 20 Prozent im Jahr davor. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert die Kommunen dazu auf, diese Rückgriffsquoten zu erhöhen und ihr Forderungsmanagement zu verbessern. Inkassounternehmen könnten die Ämter dabei unterstützen.

„Die vielerorts desaströse Kassenlage der Städte und Gemeinden macht diesen Schritt dringend erforderlich“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. „Da immer mehr Kommunen ihre Gebühren und Abgaben erhöhen und gleichzeitig Leistungen für die Bürger kürzen wollen, müssen Kämmerer alle ihre Einnahmepotenziale jetzt konsequent ausnutzen.“ weiterlesen…»