[Zitat von http://mann-pass-auf.de/mpaStaatsfeminismus.php]
Wer verhetzt hier das Volk? Vom Wirken des Staatsfeminismus. 9-2-2014
1. Was mir geschah: Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung durch Frauenhaß.Am 4. Februar 2014 kamen vier Angestellte von Polizei und der Stadt Bonn in meine Wohnung und nahmen meine zwei Rechner mit. Der Anführer, Kriminal-Oberkommissar Kesseler, vermerkte im Protokoll, welches er mir hinterließ, unter „Ziel der Maßnahme“: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ich erwähne das, weil der Richter am Amtsgericht, Dr. Kraus, seinen Beschluß durchaus anders begründet hat. Lesen Sie selbst:
Und wörtlich weiter:
Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln und Einziehungsgegenständen, insbesondere des zur Tatbegehung verwendeten Computers und der hierauf gespeicherten verfahrensgegenständlichen Texte, führen wird.Daran ist macherlei merkwürdig.
Zunächst: Volksverhetzend kann nur wirken, was veröffentlicht wurde, nicht was (möglicherweise) still auf einer Festplatte liegt. So besehen bestand kein Grund zur Durchsuchung.
Nun könnten zwar dort auch Verbindungsdaten liegen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, so wie das im Protokoll eingetragen wurde. Aber damit wird nur deutlich, daß sich die Beteiligten offenbar nicht sicher waren, ob die im Beschluß tatsächlich genannten Gründe, nämlich „frauenfeindliche“ Meinungsäußerungen, für eine Volksverhetzung überhaupt ausreichen.
Vor Allem aber ist die Begründung inhaltlich merkwürdig. Es gibt nämlich gar kein Recht auf Abtreibung, das ich den Frauen absprechen könnte. Das wissen bereits viele Laien, und selbstverständlich weiß es der Richter auch. Es gibt für die „Abtreibung“ (ein schlimmes Wort, übernommen aus der Parasitologie) nur die bedingte Straffreiheit.
Ebenso aber kann ich den Frauen auch kein bestehendes Recht, hier: das Wahlrecht, absprechen. Zwar habe ich das Frauenwahlrecht in zwei Artikeln zur Diskussion gestellt (Abschaffung des Frauenwahlrechts – Ausweg aus der Krise? und Es geht auch ohne Frauenwahlrecht!), aber darüber entscheiden kann nur die Legislative.
Zuletzt, warum sollten Frauen minderwertig sein, wenn sie zur Reproduktion, nicht aber für die Erwerbstätigkeit geschaffen sind? Mann und Frau ergänzen sich. Der Eine kann besser dieses, der Andere jenes. Oder: Männer sind minderwertig inbezug auf das Gebären – genauer, sie können es gar nicht -, Frauen hingegen sind minderwertig inbezug auf viele Erwerbstätigkeiten, die von Hand ausgeführt werden müssen, oder z.B. für den militärischen Einsatz an der Front.
Es ist offensichtlich: Die Begründung des Dr. Kraus ist nicht juristisch, sondern populistisch formuliert. Sie will keine Gedanken veranlassen, sondern Gefühle und Impulse erregen.
Tun das nicht auch die wirklichen Volksverhetzer?
2. Was Volksverhetzer wollen: Nicht den Diskurs, sondern seine Verhinderung.Im Bußgeldbescheid der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM) gegen mich steht inbezug auf das von ihnen inkriminierte Forum der bezeichnende Satz:
„Eine sachliche und kritische Auseinandersetzung z.B. mit dem Feminismus findet nicht statt.“Diese Behauptung ist offensichtlich falsch. Tatsache ist allerdings, daß die Vertreter des Staatsfeminismus (der Gynokratie) an einer kritischen Auseinandersetzung, wie sie hier angeboten wird, kein Interesse haben. Schlimmer noch: Sie wollen sie verhindern. Sie wollen ihre Ideologie staatlich verwirklichen, und das könnten sie nicht, wenn sie diese Ideologie in Frage stellen oder in Frage stellen lassen.
Ebenso bezeichnend ist die Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf: Zwar hat sich das Gericht ausführlich mit dem Sachverhalt juristisch auseinandergesetzt, doch ist es mit keinem Wort auf die ausführlichen Plädoyers eingegangen – weder auf mein eigenes, noch auf das vom Staatsanwalt. Letzteren habe ich daraufhin übrigens angerufen; er war berufsbedingt zugeknöpft, teilte mir aber dennoch mit, daß ihn die Nichtbeachtung seitens des Gerichtes geärgert habe.
Auch hier brauchen wir nicht lange zu rätseln. Ganz offensichtlich macht sich die Justiz hier zum Handlanger der Politik. Ihre Urteile gleichen immer mehr bloßen Verwaltungsakten. Ein Abwägen der widerstreitenden Standpunkte würde das gewünschte Ergebnis zumindest gefährden. Ich meine sogar: es würde die Absichten dieser Politik offenbaren. Es geht ihr nicht um den Mehrheitswillen, sondern um die Machtergreifung von Ideologen.
3. Volksverhetzung und Machtergreifung: Der Fisch stinkt am Kopf zuerst.Der Volksverhetzungs-Paragraf (§ 130 StGB) wurde im Rückblick auf das Dritte Reich geschaffen. Es sollte einer nochmaligen Verfolgung von Menschengruppen aufgrund ihrer Volks- und Rassenzugehörigkeit vorgebeugt werden. Allerdings ist nur eine subversive oder staatliche Organisation in der Lage, die dafür nötige Stimmung zu verbreiten. Einzelpersonen mögen hierfür die Keimzellen bilden; aber sie können es dann und nur dann, wenn bereits ein entsprechender Volkswille „kocht“, d.h. wenn ein völkischer Konflikt nicht durch Diskurs und Aufklärung beigelegt worden ist.
Nun sind zwar weltweit immer wieder feminiskritische Stimmen zu vernehmen. Nicht aber gibt es einen allgemeinen Frauenhaß, der nur geschürt zu werden bräuchte, um in Verfolgungen auszuarten.
Eine solche Verfolgung ist auch gar nicht vorstellbar, weil Frauen, anders als Volksgruppen, keine isolierbaren Personenmehrheiten bilden. Man kann Volksgruppen vertreiben oder in Lagern konzentrieren und vernichten; mit Frauen ginge das aber nicht, schon weil sie unser Überleben sichern und also unverzichtbar sind. Es ginge auch aus emotionalen Gründen nicht, weil jeder von uns eine Mutter und mit ihr die tiefsten Gefühlsbindungen hat, die ein Mensch nur haben kann. Ein tatsächlich bestehender individueller Mutter- oder Frauenhaß kann daher niemals auf andere Menschen „überschwappen“.
Was also fürchten die Staatsfeministen? Es ist ihre eigene Ideologie, deren politische Wirkmacht sie in Frage gestellt sehen. Doch Feminismuskritik ist nicht Frauen-Haß. Bekanntlich gibt es auch feminismuskritische Frauen, und ebenso gibt es männliche Feministen. Die Gleichsetzung von Feminismuskritik mit gefährlichem Frauenhaß ist nur das Mittel, mit dem die Staatsfeministen ihre Ideologie und ihre Macht zu verteidigen suchen.
Gibt es keinen Frauenhaß, so gibt es jedoch einen Männerhaß. Auch dieser ist nicht völkisch verbreitet, sondern er geht vom Staatsfeminismus aus, der prominente Feministinnen bisweilen mit Ehrungen und Subventionen überhäuft und unzähligen feministischen Funktionärinnen in Staat, Verwaltung und Bildungswesen ein Auskommen verschafft.
Man kann mit Fug und Recht von einer feministischen Machtergreifung sprechen. Der somit etablierte Staatsfeminismus ist es, der systematisch Volksverhetzung betreibt – durch politische Reden, durch Gesetze und durch mediale Beeinflussung. Er wird es nicht auf Dauer tun können. Es wächst ein männlicher Widerstand. Und infamerweise ist es der Vorwurf der Volksverhetzung, mit dem die Gynokratie ihre Kritiker zu bekämpfen sucht.
Die nationalsozialistische Propaganda kannte übrigens ein sehr ähnlich klingendes Wort: Volkszersetzung.
4. Wie sollen wir uns verhalten ?Es ist leider so, daß unser Staat sich selbst nicht an Gesetze hält, deren Bruch er uns vorwirft. In den absolutistischen Monarchien hat es das nicht gegeben, denn die Monarchen waren anständig erzogen, glaubten meist auch an Gott, und sie wußten, daß sie sich dem Urteil der Geschichte zu stellen haben. Sie irrten, aber sie betrogen ihre Untertanen nicht vorsätzlich.
Dagegen sind die Akteure eines demokratischen Rechtsstaates Bürger wie du und ich, ohne moralische Vorzüge, vielmehr mit allen Fehlern behaftet, die Menschen, auch den gemeinsten Gaunern, zueigen sind. Sie bedürfen unserer ständigen Kontrolle, nicht umgekehrt! Kurz gesagt: Der demokratische Rechtsstaat lebt vom Engagement seiner Bürger; das Ausbleiben des Bürger-Engagements hingegen verdirbt ihn. Daraus entsteht die Tyrannei.
Die Tyrannei der Staatsfeministen ist bezeichnenderweise mütterlich, nicht väterlich. Wir werden nicht mehr mit Stiefeln getreten, sondern „abgeholt“ da, wo wir stehen, und mit zunächst sanftem, dann unmerklich stärker werdenden Druck umerzogen – zum Gleichheitsmenschen. Treffend bemerkte Ralph Giordano: „Feminismus ist Faschismus für Feiglinge.“
Ein Beispiel für diese seltsame Mütterlichkeit bot mir Herr Kesseler, der während der Durchsuchung immer wieder sagte: „Herr Lentze, wie geht’s Ihnen?“, „Geht’s Ihnen gut?“, „Fühlen Sie sich wohl?“, und zuletzt, als ich das Durchsuchungsprotokoll studierte und das Feld für mein Einverständnis bzw. Nichteinverständnis anzukreuzen hatte: „Wenn Sie sich nicht wohl fühlen, dann kreuzen Sie einfach gar nichts an.“ (Natürlich habe ich angekreuzt – mein Nichteinverständnis.)
Merkwürdig ist auch der Durchsuchungs-Termin, der auf den Tag genau 8 Jahre nach dem Ereignis stattfand, das mich veranlaßte, meine erste Netzseite – Schlägerinnen-Stopp! zu veröffentlichen. Am 4-2-2006 hat meine Exfrau mich auf der Straße niedergeschlagen, und am 4-2-20014 hat die Polizei meine Wohnung durchsucht. Der Durchsuchungsbefehl datiert aber vom 17. Dezember vorigen Jahres.
Warum also die späte Terminwahl? Ich habe gelesen, daß US-Behörden ihre Angestellten an Tagen, welche die Jahrestage emotional belastender Ereignisse sind (wie etwa der Todestag der Mutter), nicht mit heiklen Aufgaben belasten. Sie könnten sonst Fehler machen. Dabei ist es gar nicht notwendig, daß der „Proband“ sich an den betreffenden Tag bewußt erinnert. Ich aber sollte Fehler machen! Meine emotionale Belastung war erwünscht.
Doch legitimer Widerstand ist möglich. Er muß sich nicht gleich zur Masse formieren wie wir das bei den Franzosen jüngst erlebt haben. Auch entschlossene Einzelkämpfer können dem System seine Grenzen aufzeigen. Die wichtigste Regel heute dürfte lauten: Rigoros sein schon ganz zu Beginn; keine Zugeständnisse machen in der Annahme, ein „kooperatives Verhalten“ würde belohnt.
Es ist genau die Regel und behördliche Richtlinie, welche die Gynokratie in der Beratung von Frauen anwendet, welche erwägen, sich von ihrem Ehemann zu trennen. Es ist die Männlichkeit lesbischer Feministinnen, welche eigentlich nicht in die Familienpolitik gehört, sondern in den männlichen Alltag. Und diese Männlichkeit ist auch nur darum am falschen Platz, weil wir Männer sie preisgegeben haben.
Für alle Fälle (auch dies sollten wir uns zur Regel machen) erkläre ich hiermit wahrheitsgemäß:
Ich leide nicht unter Depressionen und war auch nie wegen derartiger Probleme in Behandlung. Selbstmordabsichten liegen mir völlig fern.
Ich bin bei guter Gesundheit, habe ideale Blutwerte und leide insbesondere nicht unter Herz/Kreislauferkrankungen.
Ich nehme niemals Alkohol oder sonstige Drogen. Ich habe keine Schwindelanfälle und neige nicht zu Stürzen.Im Übrigen glaube ich nicht, daß Menschen unabänderlich böse sein könnten. Verführbar allerdings. Wir sollten also niemals Gefühle der Feindseligkeit hegen, sondern den ideologischen Gegnern ein gutes Beispiel geben (ohne auf Vorsichtsmaßnahmen zu verzichten). Mir wurde gestern das Fahrrad geklaut. Heute früh hatte ich ein neues: das Geschenk einer Bekannten, die über meine „frauenfeindliche“ Öffentlichkeitsarbeit bestens informiert ist.
Wenn Frauenhaß bei den Frauen derart erfreulichen Wirkungen zeitigte, was gäbe es dann gegen ihn einzuwenden?
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