Der sogenannte „NSU“ Fall. Über die Abgründe der deutschen Justiz

  • Keine DNS- oder Fingerspuren an der angeblichen Selbstmordwaffe.
  • Keine DNS- oder Fingerspuren an allen geladenen Waffen und der Munition im Wohnmobil.
  • Keine DNS- oder Fingerspuren am Lenkrad des Wohnmobils (Böhnhard soll Fahrer gewesen sein)
  • Die beiden Uwes waren schon mindestens 12 Stunden tot und wurden umgelagert (durch Leichenflecken belegt).
  • Es existiert keine amtliche Totenfeststellung.
  • 6 Geschossteile im Kopf von Böhnhard wurden als irrelevant bezeichnet (stammen nicht von der angeblichen Selbstmordwaffe).
  • 4 verschieden Sorten Waffenschmauch an den beiden Uwes. Eine Sorte davon ist von Polizeimunition.
  • Das Wohnmobil war so spurenfrei, dass ein Wohnmobilvermieter nachfragte, wie man ein Wohnmobil so sauber bekommen kann.
  • Keine DNS, Fingerspuren oder Zeugenbeweise gegen die Uwes an allen Tatorten. Bei den Dönermorden wurden 4000 DNS-Spuren gesichert.
  • Wasserverbrauch in der angeblichen Wohnung viel zu niedrig für 3 Personen.
  • Keine Auffindefotos der Waffen im Brandschutt in Zwickau.
  • 4 DNS-Spuren bei dem Polizistenmord in Heilbronn von Kollegen, die keinen Dienst an dem Tag hatten.

EinstiegNSU.pdf 12,8MB

Die Untersuchungsausschüsse sollten niemals die Tat aufklären. Es sollte herausgefunden werden wie die drei das geschafft haben, nicht ob sie es überhaupt waren! Das war und ist die Aufgabenaufstellung der Ausschüsse.

http://arbeitskreis-n.su/blog/

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