Rechtsbankrott

Zitiat aus: Juristisches Wörterbuch, für Studium und Ausbildung, von Prof. Dr. Gerhard Köbler, das Werk ist Teil der Reihe: Vahlen Studienreihe Jura:

„Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den
Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung
offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen
lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren,
Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser
zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen
Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein
anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen
(z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).“

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