Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Innerliche Kündigung vom Staat

Rainer ⌂, Wednesday, 07.06.2006, 06:18 (vor 6585 Tagen) @ Thomas Lentze

Hallo

So ganz weit entfernt davon können wir nicht sein. In der Begründung ihres
Antrages auf meine Verurteilung nach dem Gewaltschutzgesetz führt die RA
meiner Ex auf, daß ich "eine menschen-, vor allem frauenverachtende
Gesinnung"
hätte. Beweis: seitenlange Ausdrucke meiner
Internet-Beiträge. Wenn ich der Ex jetzt - vielleicht ohne es zu wissen -
zu nahe trete, dann drohen mir 250.000 Eur Strafe, ersatzweise 3 Monate
Haft.

Beweise oder Zeugenaussagen für meine angebliche Gewalttätigkeit konnten
nicht erbracht werden. Es genügte die "Glaubhaftmachung". Und die
besteht eben in meiner Meinungsäußerung, wie ich sie hier im Internet
gebe.

Nichts Neues im "Recht". Wobei man immer bedenken sollte das "Recht" (Gesetz/Justiz) nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Gerechtigkeit ist eine Verhalten unter Menschen das eine Gemeinschaft ermöglicht. "Recht" ist eine diktatorische Machtausübung die keine Logig nötig hat.

Meine Ex hat mit einer eidesstattlichen Versicherung einen Beschluss erwirkt. Ich stellte Strafantrag wegen Meineid. Der Staatsanwalt stellte aufgrund der Beweise fest das die Angaben in der eidesstattlichen Versicherung falsch sind. Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil meiner Ex Erinnerungslücken zugestanden wurden. Auf den Beschluss, dessen Grundlage die falsche eidesstattliche Versicherung war, hatte dies allerdings keinen Einfluss. Der Beschluss blieb rechtskräftig.

Damit war ich aus der Gemeinschaft entlassen. Rückwirkend betrachtet, hätte mir nichts besseres passieren können. War ich damit doch aus allen Verpflichtungen der Gemeinschaft gegenüber erlöst.

Man hat auf einmal mit einem Viertel der Arbeit das Gleiche.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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