Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Singularitäts-These

Thomas Lentze, Thursday, 08.06.2006, 14:23 (vor 6919 Tagen) @ Scipio Africanus

Indem der Holocaust nicht wie
jedes andere geschichtliche Ereignis einer rationalen Betrachtung
zugänglich sein soll, geschieht die Sakralisierung und Tabuisierung.

In der Tiefenpsychologie spricht man dann von einem abgespaltenen Komplex, der Neurosen erzeugt. Heilung ist nur möglich durch Bewußtmachung, durch Aufhebung der Verdrängung. Wissenschaft, also auch Geschichte, ist zur Rationalität verpflichtet. Wenn hier Verdrängung zum Prinzip erhoben wird, ist es um das Geistesleben schlecht bestellt.

Den Deutschen wurde über Jahrzehnte nahegelegt, dass sie angesichts der
nationalsozialistischen Verbrechen eine kollektive Scham zu empfinden
hätten. Ich kann mir nichts Destruktiveres vorstellen, als Menschen ein
Leben lang in einem Gefühl der Scham leben zu lassen, ja diese Scham
einzufordern.

Man fordert sie ja bei anderen "Tätervölkern" auch nicht. Es ist die Sieger-Strategie, in einem Volk unagemessenem Scham zu einzufordern. Dahinter steht Furcht.
Positiv gesehn: wir werden irgendwie ernstgenommen.

Man könnte etwas aus dem Holocaust lernen, wenn eine enttabuisierte
Auseinandersetzung möglich wäre.

Wenn nicht, dann wäre die Katastrophe ganz und gar, d.h. auch im Nachhinein, sinnlos gewesen.

Ich sehe dies in Zusammenhang mit einer von mir befürchteten sexistischen Katastrophe. Warum ist es, oft auch in unseren Kreisen, verpönt, den Sexismus mit Faschismus oder Totalitarismus in Verbindung zu bringen ? Es heißt immer gleich: damit würden die Opfer von damals verhöhnt. Aber die Opfer von damals können wir nicht wieder lebendigmachen. Wir können jedoch, den Willen vorausgesetzt, die Opfer vermeiden, die es heute und in Zukunft gibt: die Väter, die Selbstmord begehen; die alleinerzogenen Kinder, die auf Abwege geraten usw.

Hitlers Rassismus ist überwunden. Der Gedanke, Juden könnten bei uns nochmal vergast werden, ist absurd. Aber Hitlers Mutterkult ist nicht überwunden. Er ist weiter virulent in der deutschen Familienrechts-Gesetzgebung und -Rechtssprechung. Es hat damals keinen Grund gegeben, eine Ent-Matrifizifizierung zu betreiben. Ich hoffe, daß die Notwendigkeit hierzu nicht noch kommen wird.

T.L.


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