Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wie soll denn Eure "Gleichberechtigung" aussehen?

Flint, Friday, 12.05.2006, 23:08 (vor 6769 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Wie soll denn Eure "Gleichberechtigung" aussehen? von Odin am 12. Mai 2006 15:52:47:

Wo muß ich unterschreiben?

Wo muß ich unterschreiben?

hier

Ich gehe nach der Faustregel: Wenn es der Feminismus will, dann bin ich dagegen.
Warum, brauche ich wohl nicht zu erklären.

Einschränkung: Sollte sich allerdings der Feminismus mit seinen Forderungen selbst geschnitten haben (den Eindruck habe ich seit einiger Zeit in Bezug auf einige Bereiche, dann habe ich die Haltung: „Jetzt gibt es kein zurück mehr für euch. Ihr habt das Fahrrad gewollt, jetzt fahrt ihr damit!“

An diesen Schnittstellen können wir uns sicher treffen. Da laufen unsere Betrachtungen parallel.

Habe mir die Arbeit gemacht, das Programm der feministischen Partei 'DIE FRAUEN' daraufhin zu untersuchen inwiefern es mit deinen Forderungen/ Betrachtungsweisen , und denen einiger anderer Männerrechtlern hier, nahezu identisch ist.

Siehe selbst, mit wie vielen dieser Punkte du (und einige hier) offenbar übereinstimmst.

Gruß Flint

Präambel

…Wir setzen uns dafür ein, daß die ungerechte Aufteilung in unbezahlte Versorgungsarbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, und bezahlte Arbeit, welche mehrheitlich Männern zugewiesen ist, aufgehoben wird.

(…)
Wir Feministinnen versprechen uns von einer feministischen Politik eine gerechtere und am Leben und den Bedürfnissen aller Menschen und Lebewesen orientierten Herangehensweise.
Der Leitgedanke der Politik der feministischen Partei DIE FRAUEN ist das Prinzip der gleichwertigen Vielfalt, das Unterdrückung ausschließt. Elemente der gleichwertigen Vielfalt sind u.a.
• die selbstverständliche Anerkennung der Gleichwertigkeit von Frauen und Männern,
• das gleichwertige Mit- und Nebeneinander aller menschlichen Lebensweisen, unabhängig vom Geschlecht, Alter, Ethnie und Religionszugehörigkeit.

(…)

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap12-1

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2.1 Für ein anderes Arbeiten und Wirtschaften

Die Neuorientierung des Arbeitens und Wirtschaftens in der BRD soll auf folgenden Grundsätzen aufbauen:
Wir wollen eine Gesellschaft und ein Wirtschaftssystem, in der jede Frau das Recht auf ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben hat. Dazu gehört zwingend die Möglichkeit zu einer eigenständigen Existenzsicherung.
Wir wollen ein Wirtschaftssystem, das gesellschaftlich notwendige und nützliche Waren und Dienste produziert. Die hierfür notwendige Arbeit soll gleichmäßig auf alle Frauen und Männer verteilt werden.
(…)
• Jeder Mensch hat nach unseren Vorstellungen ein Recht auf eigenständige, unabhängige ökonomische Existenzsicherung.
Zur Verwirklichung dieses Grundsatzes fordern wir
• einen existenzsichernden Arbeitsplatz für jede Frau (und jeden Mann), d.h. wir fordern ein Recht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit
• den Erhalt bzw. Ausbau eines sozialen Sicherungssystems einschließlich einer von Erwerbsarbeit unabhängigen Grundsicherung
• ein striktes Individualprinzip auch bei den Steuern und allen sozialen Sicherungssystemen (siehe Abschnitt Finanzen und Steuern).
(…)
Entgegen weitverbreiteten Behauptungen gibt es in der BRD genug Arbeit, die auch gesellschaftlich notwendig ist. Das bestehende Wirtschaftssystem versagt jedoch völlig bei der Organisation, Verteilung und Bewertung dieser Arbeit, mit der Folge, daß ein Teil der gesellschaftlich notwendigen Arbeit unterbleibt und ein Teil unbezahlt geleistet werden muß, während gleichzeitig gesellschaftlich und/oder ökologisch schädliche Arbeit überbezahlt wird. Wir sind deshalb davon überzeugt, daß es mittel- bis langfristig möglich sein wird, das Recht jeder Frau (und jedes Mannes) auf eine existenzsichernde Erwerbsarbeit zu verwirklichen.
Notwendige Voraussetzungen hierfür sind u.a.
…
• eine grundlegende Umverteilung der Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit durch Vergesellschaftung bzw. Professionalisierung eines Teils dieser Arbeit sowie durch mindestens hälftige Beteiligung von Männern am verbleibenden Rest nicht zu professionalisierender Arbeit. Das heißt im Einzelnen:
• Umverteilung der Erwerbsarbeit durch Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich bei unteren Einkommensgruppen und ohne Lohnausgleich im oberen Einkommensbereich
…

Darüber hinaus müssen Männer allerdings vor allem am unbezahlten Teil der Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit beteiligt werden (siehe unten)…

• Umgestaltung des Tarifsystems
Zum Abbau der Diskriminierung von Frauen ist darüber hinaus eine grundlegende Umgestaltung des Tarifsystems im Sinne einer Abschaffung des "Ernährerlohnmodells" (Familienernährerlohn für den Mann und "Zuverdienst" für die Frau) unumgänglich. Frauen müssen für gleichwertige Arbeit endlich den gleichen Lohn erhalten. Die Abschaffung des Familienernährerlohns ist darüber hinaus eine logische Konsequenz unseres Konzepts, nach dem jede Frau und jedes Kind eine eigenständige, unabhängige Existenzsicherung haben soll, Männer ihre "Ernährerrolle" also verlieren sollen….

• Weitere Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen am Erwerbsarbeitsmarkt:
Als flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Position von Frauen am Erwerbsarbeitsmarkt fordern wir darüber hinaus:
• eine Intensivierung aller Maßnahmen zur Frauenförderung wie Weiterqualifikation und Sicherung des Wiedereinstiegs nach einer Unterbrechung der Erwerbsarbeit
• die volle soziale Absicherung (qualifizierter )Teilzeitarbeit
• die Einbeziehung bisher versicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse in das soziale Sicherungssystem
• die Subventionierung von Existenzgründungen von Frauen, insbesondere in männerdominierten Berufen
• die Förderung von erwerbsorientierten Frauenkooperativen und Frauennetzwerken…

• Neuorganisation und Umverteilung der Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit
Die Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit für Dritte (Kinder, Alte, Kranke, Behinderte) wird soweit wie möglich und sinnvoll professionalisiert, und zwar sowohl durch ein flächendeckendes Netz von sehr guten Betreuungseinrichtungen sowie durch ein existenzsicherndes Erziehungsgeld für bestimmte Altersstufen der Kinder bzw. ein existenzsicherndes Pflegegeld.
Die Partei DIE FRAUEN hält es für wichtig, daß Eltern eine weitestmögliche Wahlfreiheit bei der Entscheidung über das Konzept der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder haben. Wir fordern deshalb für Kinder zwischen 3 Monaten (Ende des Mutterschutzes) und drei Jahren ein paralleles Angebot von existenzsicherndem Erziehungsgeld und sehr guten Unterbringungsmöglichkeiten in Betreuungseinrichtungen, das alternativ in Anspruch genommen werden kann.
• Schaffung eines sozialen Sicherungssystems, einschließlich einer von Erwerbsarbeit unabhängigen Grundsicherung
Zur Gewährleistung einer eigenständigen Existenzsicherung für alle Frauen ist neben der Neuorganisation der Erwerbs- sowie der Haus-, Versorgungs- und Pflegearbeit und ihrer Neubewertung auch der Aufbau eines sozialen Sicherungssystems notwendig, durch das jede Person ohne existenzsicherndes Einkommen aus Erwerbsarbeit ein individuelles Recht auf existenzsicherndes Einkommen erhält.
Dieses soziale Sicherungssystem soll folgende Elemente enthalten:
• Die bestehenden Versicherungssysteme (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) werden aus- bzw. umgebaut.
Wichtigstes Ziel dieses Aus- bzw. Umbaus ist die Einführung eines strikten lndividualitätsprinzips. Das heißt, jede Person wird individuell versichert, alle Elemente der Subsidiarität entfallen. Das bedeutet zum Beispiel, daß jede Person einerseits eigenständig (einkommensabhängige) Versicherungsbeiträge bezahlen muß, dafür jedoch einen individuellen Leistungsanspruch erhält. Außerdem müssen alle frauendiskriminierenden Elemente der derzeitigen Regelungen, wie beispielsweise die viel zu geringe Anrechnung von Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung, mit sofortiger Wirkung verändert werden.

• Notwendig ist auch der Ausbau des Erziehungsgeldes:
Das Erziehungsgeld muß existenzsichernd sein und soll sich an der Höhe der Grundsicherung orientieren. Es wird für jedes Kind für die Dauer von drei Jahren bezahlt. Die Zahlung des Erziehungsgeldes soll mit einer Pflicht zur Teilung der Erziehungszeiten zwischen den Eltern verbunden werden. Alleinerziehende können beide Hälften der Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Um den Kontakt zur Erwerbsarbeit aufrecht zu erhalten und den Wiedereinstieg zu erleichtern, sollen Eltern während der Erziehungszeiten mindestens alle sechs Wochen eine Woche lang im Betrieb arbeiten können.
• Notwendig ist darüber hinaus eine existenzsichernde Grundsicherung:
Die Feministische Partei DIE FRAUEN hält als Ergänzung zum Recht auf Erwerbsarbeit und zum Ausbau des versicherungsorientierten sozialen Sicherungssystems die sofortige Einführung einer existenzsichernden Grundsicherung für unabdingbar. Eine solche Grundsicherung ist notwendig für alle Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine existenzsichernde Erwerbsarbeit haben und auch keine zur Existenzsicherung ausreichenden Leistungen aus den vorgenannten sozialen Sicherungssystemen beziehen. Die Grundsicherung muß so hoch sein, daß sie ein Leben in Würde sichert und den Bezieherlnnen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben erlaubt. Dazu muß die Grundsicherung regelmäßig der Entwicklung der Einkommen aus Erwerbsarbeit angepaßt werden.

Usw. usf.

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap2-1

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8. GLEICHSTELLUNG ALLER LEBENSWEISEN

Die Lebensweisen von Frauen sind zahlreich und vielschichtig: Frauen leben allein, verheiratet, in Zweierbeziehungen mit Männern oder mit Frauen, in Wohngemeinschaften, mit ihren Eltern oder mit anderen Verwandten zusammen, mit Kindern oder ohne Kinder. Die gesellschaftliche Dominanz der Heterosexualität und die einseitige Bevorzugung der Ehe durch den Staat schränken die Wahlfreiheit von Frauen in bezug auf ihre Lebensweise jedoch ein. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine echte Wahlfreiheit und für die Gleichstellung aller Lebensweisen ein.
Die ideelle und materielle staatliche Förderung der Ehe unterscheidet in sehr vielen Lebensbereichen völlig unberechtigterweise zwischen verheirateten und unverheirateten Personen. In vielen Fällen werden verheiratete Paare unverheirateten gegenüber bevorzugt, in anderen Fällen ist es wiederum, besonders für Frauen, vorteilhaft, nicht verheiratet zu sein. Die Sonderbehandlung der Ehe beschränkt die Handlungsfreiheit aller Frauen. Verheiratete und unverheiratete sind gleichermaßen negativ davon betroffen.
Die materiellen Vorteile der Ehe, besonders das steuerliche Ehegattensplitting, kommen vor allem zum Tragen, wenn die Frau nicht erwerbstätig ist oder wenn sie in einem minderbezahlten Beschäftigungsverhältnis steht. Vordergründig sollen die vermeintlichen Privilegien - wie die Unterhaltspflicht, die Ableitung der Rente und Pension der Frau von der des Mannes, die gemeinsamen Versicherungen - der ökonomisch schwächeren Frau Schutz bieten. In Wirklichkeit führen sie jedoch zu ihrer Abhängigkeit vom Mann.
Das Ehegattensplitting, das einen jährlichen Steuerausfall von ca. 40 Milliarden Mark verursacht, begünstigt vor allem die sogenannte Hausfrauenehe, bei der die Frau kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Ehefrauen, die nach einer familienbedingten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wieder in den Beruf zurückkehren, nehmen hierbei eine erhebliche Erhöhung der gemeinsamen Steuerlast in Kauf und müssen sich von ihren Ehemännern deswegen oft sagen lassen, daß sich ihre Erwerbsarbeit "nicht lohnt". Darüber hinaus sind verheiratete berufstätige Frauen auch gesellschaftlichen Repressalien ausgesetzt. So führt die Ideologie von den Doppelverdienerinnen dazu, daß die erwerbstätige Ehefrau bei betriebsbedingten Kündigungen eher entlassen wird als andere Personen, da ihr das Einkommen des Mannes zugerechnet wird und es so zu einer vermeintlich günstigen Sozialprognose kommt.
Die Sonderbehandlung der Ehe durch den Staat schützt in Wirklichkeit nur die herkömmliche Rollenaufteilung zwischen den Geschlechtern. Sie produziert eine dauerhafte Abhängigkeit, die der Frau einen deutlich geringeren Spielraum in ihrer Lebensgestaltung läßt und ihr Persönlichkeitsrechte - bis hin zu dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - entzieht.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, daß jede Person unabhängig von ihrem Familienstand individuell sozial abgesichert und besteuert wird. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Einzelpersonen anders als Paare, oder Verheiratete anders als Unverheiratete zu behandeln. Die Unterhaltspflicht unter erwachsenen Menschen halten wir für unwürdig.
Eine Gleichstellung aller Lebensweisen muß auch in anderen Bereichen erfolgen - beim Zeugnisverweigerungsrecht, im Erbschaftssteuerrecht bei der Adoption sowie im Mietrecht:
Verstirbt ein Ehegatte, so steht dem anderen Teil die gemeinsame Wohnung zu, auch wenn sie oder er nicht selbst MieterIn war. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ehegatten und heterosexuelle Paare, nicht jedoch für Wohngemeinschaften und andere Paare. Die Feministische Partei DIE FRAUEN will diese Regelung auf alle Personen ausweiten, die miteinander wohnen. Gleiches gilt für die Erteilung eines gemeinsamen Wohnberechtigungsscheines oder für die Eigentumsförderung im sozialen Wohnungsbau. Nach geltendem Recht vererben Ehepartner dem jeweils anderen Teil kraft Gesetzes einen großen Teil ihres Vermögens, und die Erbin oder der Erbe muß das Ererbte nur geringfügig oder gar nicht versteuern. EhepartnerInnen stehen höhere Steuerfreibeträge zur Verfügung als allen anderen Verwandten. Nichtverwandte ErbInnen, z. B. eine testamentarisch als Erbin eingesetzte Lebensgefährtin oder eine Freundin, müssen dagegen das Ererbte hoch versteuern. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine einheitliche Erbschaftssteuer für alle ErbInnen ein. Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert die Abschaffung jeglicher Sonderregelungen für Ehepaare und verheiratete Personen in allen Bereichen des Lebens (siehe "Sorgerecht"). Der Artikel 6 Grundgesetz, das Sozialrecht, das Familienrecht, das Steuer- und Erbschaftsrecht und alle anderen Bestimmungen und Vorschriften, in denen der Ehe eine Sonderstellung zukommt, müssen reformiert werden. Jede Person muß individuell sozial abgesichert sein, und alle Lebensformen müssen gleich behandelt werden.

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap8

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8.1 Familie

In Artikel 6 Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie festgeschrieben. Die Politik der Bundesregierung fördert jedoch nur die Ehe, während Familien und Kinder vernachlässigt werden.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN definiert Familien als Gemeinschaften, in denen Kinder, oder andere Personen betreut werden, die sich nicht selber versorgen können. So definierte Familien müssen unserer Auffassung nach besonders unterstützt und gefordert werden. Wenn erwachsene Personen Kinder gemeinsam betreuen, ist es dabei unerheblich, ob sie verheiratet oder durch andere Beziehungen miteinander verbunden sind. Bei der Versorgung von betreuungsbedürftigen Erwachsenen darf die besondere Förderung nicht davon abhängig sein, ob die betreute und die betreuende Person in einem Haushaft leben.

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap8-1

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8.2 Wohngemeinschaften

Viele Menschen wohnen aus praktischen oder aus emotionalen Gründen in Wohngemeinschaften zusammen. Für Frauen mit Kindern sowie für alte Frauen bietet das gemeinschaftliche Wohnen eine Möglichkeit, sich bei der Bewältigung des Alltags gegenseitig zu unterstützen. Aber auch viele andere Menschen würden gerne in Wohngemeinschaften zusammenleben, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Andere wiederum wohnen lieber allein, mit Verwandten oder mit ihren LebenspartnerInnen zusammen. Die Feministische Partei DIE FRAUEN will, daß der Wunsch nach gemeinschaftlichem Wohnen als Planungsfaktor bei allen Neubau- und Stadterneuerungsmaßnahmen in angemessener Weise berücksichtigt wird. Auch das Mietrecht und die Wohneigentumsförderung müssen entsprechend reformiert werden. Die Lebensform Wohngemeinschaft soll die gleiche Chance bekommen wie andere Lebensformen.
Innerhalb der Regierung und der SPD besteht zur Zeit die Tendenz, zusammenwohnende Personen in bezug auf gegenseitige Verantwortungen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Überlegungen reichen bis hin zur Einführung einer gegenseitigen Unterhaltspflicht bei sogenannten "Wirtschaftsgemeinschaften". Diese Bestrebungen würden die Entscheidung zusammenzuleben für viele Menschen jedoch erschweren oder unmöglich machen, weswegen sie von der Feministischen Partei DIE FRAUEN abgelehnt werden.

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap8-2

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8.4 Leben mit Kindern

Das Leben mit Kindern ist in der bestehenden Gesellschaft für Frauen außerordentlich schwierig und widersprüchlich:
Es besteht zwar ein politisches Interesse daran, daß möglichst viele (deutsche) Kinder geboren werden. Die mit ihrer Betreuung verbundene Arbeit wird jedoch aus ideologischen und finanziellen Gründen fast ausschließlich Frauen überlassen. Die sozialisationsbedingte männliche Abstinenz bezüglich der Übernahme unbezahlter Pflege- und Betreuungsarbeiten wird durch Staat und Gesellschaft - z.B. durch hohe Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen - kontinuierlich unterstützt und aufrechterhalten. Die Feministische Partei DIE FRAUEN will, daß Frauen Kinder haben können, ohne dafür ihren Beruf aufgeben oder auf eine Beteiligung am politischen und kulturellen Leben verzichten zu müssen.
Recht auf Betreuung
Jedes Kind hat ein Recht auf optimale Betreuung zu Hause und in einer Tagesstätte, in der es sich altersgemäß zusammen mit anderen Kindern entwickeln kann. Menschen mit kleinen Kindern müssen ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren oder unterbrechen können, ohne dabei unangemessene Einkommenseinbußen zu erleiden. Dasselbe gilt für Menschen, die Alte, Kranke oder Menschen mit Behinderung betreuen. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, daß jedem Kind ab vollendetem ersten Lebensjahr eine angemessene Betreuung in einer öffentlichen oder alternativen Einrichtung garantiert wird. Die Sorgeberechtigten haben das Recht, Koedukation oder Erziehung mit gleichgeschlechtlichen Kindern für ihr Kind zu wählen. In allen Betreuungseinrichtungen sind Mädchen besonders zu fördern, da sie unter den gegenwärtigen Bedingungen strukturell benachteiligt sind.
Die Kinderbetreuung muß staatlich finanziert werden und hat durch pädagogisches Fachpersonal entsprechend der Altersgruppen - 1 bis 4 Jahre zehn Kinder, 5 bis 6 Jahre maximal zwölf Kinder - zu erfolgen. Die Einrichtungen sollen so gestaltet sein, daß Kinder unterschiedlichen Alters miteinander kommunizieren und sich gemeinsam entwickeln können.

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap8-4

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12.1 Vorschläge zu einer feministischen Schule

Schulen in Deutschland sind normalerweise Halbtagsschulen. Es gibt keine feststehenden Zeiten, in denen die Kinder von der Schule betreut werden. Fällt Unterricht aus, werden Kinder nach Hause geschickt. Das erschwert die Berufstätigkeit von Müttern, denen unter diesen Umständen weniger Berufsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Schule verlangt als "ergänzende Elternarbeit" Hausaufgabenbetreuung. Sie fällt auf den Nachmittag und wird fast ausschließlich von Frauen geleistet. Diese nicht bezahlte, zeitlich nicht begrenzte Tätigkeit wird in keiner Weise gesellschaftlich als Arbeit anerkannt.
Frauenarbeit in Familie und Haushalt wird Frauen ohne Gegenleistung in Form von Bezahlung oder sozialer Absicherung als "Liebe" abverlangt. Verweigern Frauen diese Aufgabe oder leisten sie sie nicht, weil ihnen die Berufstätigkeit keine Zeit läßt, wird das in Familie und Öffentlichkeit vielfach als "Liebesentzug" gewertet, als Egoismus oder mütterliches Ungenügen. Viele Frauen haben diese Ansicht verinnerlicht und fühlen sich deshalb häufig schuldig. Hausaufgabenbetreuung können nur Mütter übernehmen, die finanziell abgesichert sind. Diese Gruppe von Frauen verzichtet wegen der unbezahlten Zusatzarbeit für die Schule auf Erwerbstätigkeit, Fortbildung und Weiterbildung, kurz,. auf selbständige soziale Absicherung, was spätestens bei der Trennung vom Ehemann große Probleme aufwerfen kann. Steht die Mutter oder eine andere Betreuungsperson nicht zur Verfügung, sind Kinder häufig sogar in hohem Maße gegenüber ihren MitschülerInnen benachteiligt, denn Hausaufgabenbetreuung ist nicht nur Beaufsichtigung, sondern zusätzliche Stoffvermittlung, Übung und notgedrungen auch Motivierung bei Schulfrust und Schulunlust. Diese häusliche Zuarbeit für die Lehrerinnen macht den Unterrichtserfolg zu einem großen Teil erst möglich. Fallen Kinder jedoch in ihren Leistungen zurück, gilt dies als individuelles und familiäres Versagen. Für den Mißerfolg der Kinder werden weitgehend die Mütter verantwortlich gemacht….

• Dieses unterschiedliche Verhalten wird in der Gesellschaft und somit von den meisten LehrerInnen als "natürliches" Geschlechtsverhalten angesehen und dadurch wiederum ständig manifestiert. Es gibt an den Schulen kaum ein Bewußtsein davon, daß "Weiblichkeit" und ,Männlichkeit" kulturbedingtes Rollenverhalten ist, geschweige denn davon, daß dieses durch das Verhalten von Lehrern und Lehrerinnen sowohl untereinander, innerhalb der schulischen Hierarchie und gegenüber den Lernenden, als auch durch die Lerninhalte, die Sprache und durch die festgelegten Erwartungen tradiert wird.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert:
• Wir wollen die Ganztagsschule. Die Schule übernimmt die Betreuung der Kinder von 8 bis 16 Uhr. Hausaufgabenbetreuung findet durch die LehrerInnen statt.
• Wir wollen eine Veränderung unseres herrschaftsbestimmten Gesellschaftssystems. Die Mehrheit gesellschaftlicher Bereiche ist im Sinne organisierter Friedlosigkeit gestaltet. Patriarchales Denken hält Hierarchie,

….
• Die feministische Schulform der Zukunft ist
• eine nicht hierarchische, selbstverwaltete Ganztagsschule als Zentrum im Leben von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern,

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap12-1

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12.2 Frauen in "Männerberufen" – HandwerkerInnen

• Patriarchale Herrschaftsformen finden wir heute noch in den sogenannten Männerberufen. Diese befinden sich vorwiegend im Handwerksbereich. Hier finden wir nicht nur alte Zunftstrukturen (Innungen), sondern auch einen hierarchischen Aufbau über die Handwerkskammern im kommunalen Bereich. Jeder Handwerksbetrieb ist zwangsläufig den Handwerkskammern unterworfen und hat dorthin Zwangsbeiträge zu leisten. Die Innungen stellen die Prüfungsordnungen auf und besetzen die Prüfungskommissionen im Einklang mit den Handwerkskammern. Diese sind vorwiegend mit Männern besetzt.
Frauen, die ein Handwerk erlernen wollen, finden im Betrieb und in den Berufsschulen keine ihnen gemäßen Bedingungen. Es gibt keine Überlegungen zur frauenspezifischen Ausbildung in den Betrieben, keine Ausrichtung von Prüfungsvorgaben auf Frauenfähigkeiten in dem zu erlernenden Beruf, kaum Ausbilderinnen, kaum Prüfungskommissionsmitfrauen, kaum Berufsschullehrerinnen. Hierdurch werden Mädchen in "Männerlehrberufen" benachteiligt und müssen oft auch noch sexistisches Verhalten von Vorgesetzten und Gesellen erdulden.
Dies führt dazu, daß Frauen in diesen Berufen nur ein niedriges Selbstbewußtsein entwickeln können und enorme Angst vor der Berufsausübung zeigen. Daraus erklärt sich auch, daß Frauen selten den erlernten Beruf auch wirklich langfristig ausüben und die für eine Selbständigkeit notwendige Meisterprüfung nur selten ablegen. Oft ist es diesen Frauen nicht möglich, die erforderlichen Gesellinnenjahre nachzuweisen oder diese, zumal wenn sie in Frauenprojekten gearbeitet haben, als solche anerkennen zu lassen.
Wir wollen deshalb:
• frauenspezifische Ausbildungsordnungen zur Lehrlingsausbildung
• frauenspezifische Ausbildungsordnungen zur Ablegung der Meisterinnenprüfung
• Vertretung von Frauen in den Innungen
• Vertretung von Frauen in den Handwerkskammern
• Frauen als Ausbilderinnen im Betrieb und auf den Berufsschulen
• Frauenprüfungskommissionen auf allen Ausbildungsebenen
Wir setzen uns dafür ein, daß Förderprogramme "Mädchen in Männerberufe" folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Ausbildung vorrangig in Berufen, die wirtschaftlich aussichtsreich sind
• Ausbildung, die die geschlechtsspezifische Sozialisation von Frauen mit berücksichtigt und Angstabbau und Stärkung des Selbstbewußtseins mit beinhaltet
• Sicherstellung der ersten Berufsjahre
• Sicherstellung der Anerkennung von Berufsjahren in Frauenprojekten zur Erlangung der Meisterinnenprüfung
• spezifische Frauenausbildungsprojekte von der Auszubildenden zur Meisterin

http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap12-2


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