Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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noname, Wednesday, 23.11.2005, 17:53 (vor 6931 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Nur kurz von Conny am 23. November 2005 10:05:

Um es nochmal zu betonen. Abtreibung ist zwar das letzte, aber dennoch legitime Mittel. Ich möchte den Müttern das Recht zugestehen, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn sie es als die für sich (und das Kind) beste Entscheidung erachten.

Nur den Frauen? Ist die Abtreibung nicht im Grunde auch eine Ungleichberechtigung zwischen Mann und Frau? Was machst du dann, wenn der werdende Vater der Meinung ist, daß es das beste für ihn (und das Kind) ist, das Kind abzubtreiben, die werdende Mutter das Kind aber will? Oder anders herum. Der Vater will das Kind und die Mutter meint, daß es für sie (und das Kind) das beste ist, wenn sie es Abtreibt?

Kein Mensch sollte eine Frau zwingen dürfen, ein Kind abzutreiben oder es zu behalten. Es ist allein die Entscheidung der werdenden Mutter. Da ein geborenes Kind aber ebenfalls einen entscheidenden Einfluss auf das Leben des Vater ausübt, kann man sich überlegen, inwieweit den Vätern Rechte zugespochen werden können. Es bestünde vielleicht die Möglichkeit, etwaige Unterhaltszahlungen an die Erziehungsbereitschaft des Vaters zu koppeln. Weigert er sich z.B. von Anfang an für sein Kind die Verantwortung zu übernehmen und trägt die Mutter es dennoch aus, muss er nur einen eingeschränkten Unterhalt zahlen. Ist imho allerdings noch eine utopische Forderung. Ich will damit nur zum Ausdruck bin, dass ich ein gewisses Gerechtigkeitsgefälle ebenso wahrnehme wie du.

Andererseits könnte man einem erziehungswilligen Vater, das Recht zugestehen, sein zur Adoption freigegebenes Kind zu bekommen, wenn die Mutter sich für die Möglichkeit zu Adoption entschliesst. Beide Fälle beziehen sich aber auf das bereits geborene Kind. Und ob überhaupt eines geboren wird, ist wie gesagt allein die Entscheidung der Mutter.

Dann gehe ich noch einen Schritt weiter. Ein Mensch, der für sich entscheidet, daß es das Beste ist, wenn es ihn nicht mehr gibt, warum darf er sich nicht selbst das Leben nehmen. Oder anders herum: Ein erwachsener Mensch ist der Meinung, daß sein Leben nicht mehr lebenswert ist, kann sich nicht so einfach das Leben nehmen (dieses Selbsttötungsmittel ist soviel ich weiß verboten), aber eine Mutter kann für ihr Kind schon gleich im voraus sagen, daß das Leben des Kindes nicht lebenswert ist und es töten lassen.

Wenn ein erwachsener Mensch sich dazu entschliesst, sich selbst zu töten, ist es meiner Meinung nach sein Recht, sich selbst umzubringen und niemand wird diesen Menschen davon abhalten können, es zu tun.

Was die Abtreibung anbelangt: Du siehts in dem Fötus ein Kind, einen fast schon fertig ausgebildeten Menschen, mit Schmerzempfinden und Ich-Bewusstsein. Eine legale Abtreibung ist bis zur 12 Schwangerscahftswoche möglich soweit ich weiß. Und innerhalb dieses Zeirahmens ist der Fötus in meinen Augen nicht mehr als ein Zellhaufen. Wenn du das als Mord definierst, dürfte es sich bei einer Abtreibung um die humanste Form eines Mordes handeln.

mfg
noname


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