Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @Flint und Maesi

Garfield, Monday, 28.11.2005, 12:10 (vor 6927 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: @Flint und Maesi von Maesi am 26. November 2005 09:45:55:

Hallo Maesi!

Wie schon geschrieben: Ich verstehe dich ja. Und du hast auch durchaus nicht unrecht.

"Es ist nicht so sehr von Bedeutung, dass Kinder getoetet wurden sondern weshalb."

Für mich nicht. Du hast ja selbst geschrieben, daß Menschenrechte absolut wären. Somit wäre ein Tötung unabhängig vom Motiv immer zu verurteilen.

Das ist aber im realen Leben so gar nicht immer möglich. Man denke nur mal an Sterbehilfe.

"Die Menschenrechte sind heute derart tief verankert, dass man sie als quasi-absolut ansehen kann."

Mit diesen Menschenrechten ist das heutzutage auch so eine Sache... Die USA beispielsweise begründen Kriege wie die gegen Afghanistan und Irak u.a. damit, daß die Regierungen dieser Länder Menschenrechtsverletzungen begangen hätten. Tatsächlich haben das US-Militär und die US-Geheimdienste nachweislich ebenfalls Menschenrechtsverletzungen begangen. Nun hat sich sogar herausgestellt, daß sie Gefangene dafür eigens in Länder transportiert haben, in denen so etwas nicht ganz so eng gesehen wird, offensichtlich um diese Gefangenen dort ungestört foltern zu können. Da wird deutlich, daß diese schön formulierten Menschenrechte tatsächlich nur eine Art "Heiliger Gral" sind, der zur Rechtfertigung von allem Möglichen herhalten muß oder aber ignoriert wird, je nachdem, was jeweils gerade den meisten Nutzen bringt. Wenn man also den schönen Schein mal außer acht läßt, dann geht es heutzutage auch nicht viel zivilisierter zu als in früheren Zeiten. Es gibt also tatsächlich gar keine absoluten Menschenrechte. Deshalb hat ja auch in Deutschland kaum jemand ein Problem damit, junge Männer zu Wehr- oder Zivildienst zu zwingen.

"Deshalb muessen ja diese Hilfskonstruktionen eines minderwertigen, noch unterhalb der Stufe von Tieren stehenden Menschen gemacht werden, deshalb deklariert man ihn als Zellhaufen ohne oder mit geringem Bewusstsein, fehlender Schmerzempfindungsfaehigkeit etc.; andernfalls muesste man sich mit der Tatsache auseinandersetzen, dass das Recht des Menschen auf Leben verletzt wird - die Menschenrechte kennen all diese Einschraenkungen naemlich nicht."

Genau das ist nämlich der Kompromiß. Allerdings muß man mit solchen Kompromissen tatsächlich sehr vorsichtig sein, da stimme ich dir zu. Das wird aber dadurch sichergestellt, daß ein Embryo, Kind oder Mensch nach Vollendung des 3. Schwangerschaftsmonats im Normalfall nicht mehr getötet werden darf. So ist eben ausgeschlossen, daß dieser Kompromiß weiter ausgeweitet wird und irgendwann z.B. auch behinderte oder alte Menschen betrifft.

"Die meisten Frauen gehen mit einer vorgefassten Entscheidung ins Beratungsgespraech, lassen das Gelaber ueber sich ergehen und bekommen dann den Schein; von einer Abtreibung abbringen, lassen sich nur die wenigsten. Ich frage nochmals: wo ist hier der Kompromiss? Inwieweit werden hierbei die Interessen des ungeborenen Kindes beruecksichtigt und gegen jene der Mutter abgewogen?"

Ganz einfach: Indem man ermittelt, wie entwickelt der Embryo bereits ist und danach entscheidet, ob es noch möglich ist, die Interessen der Mutter über seine zu stellen.

Und man muß sich auch immer vor Augen halten, wie das früher ablief, als Abtreibungen noch verboten waren. Da war es nämlich keineswegs so, daß nicht abgetrieben wurde. Es gab Ärzte, die so etwas heimlich gemacht haben. Wenn man keinen Arzt fand, dann fand man vielleicht jemanden, der oder die zwar keinen Abschluß eines Medizinstudiums vorweisen konnte, aber trotzdem Abtreibungen durchführte. Da wurde dann auch entsprechend weniger darauf geachtet, wie entwickelt das Kind bereits war. Da lief so eine Abtreibung auch nicht immer unter sterilen Bedingungen ab. So blieben öfter bleibende Schäden zurück, oder Frauen starben sogar dabei. War das besser?

"Unlogisch ist es nur, wenn Du die Entwicklungsmoeglichkeiten ignorierst."

Das stimmt natürlich, aber das ist eben der Kompromiss. In früheren Zeiten hat man sich bei illegalen Abtreibungen auch keine Gedanken darüber gemacht.

"Die Wahrscheinlichkeit, dass die Straffreiheit von Abtreibungen bei der Verfuegbarkeit von kuenstlichen Gebaermuettern aufgehoben wird, halte ich fuer verschwindend gering."

Das mag ja sein. Das wäre dann aber nicht mehr zu rechtfertigen.

"Du verkennst IMHO den hinter fast allen nicht medizinisch begruendeten Abtreibungen stehenden Egoismus der Mutter: 'wenn ich das Baby nicht haben kann, soll es auch niemand anders haben'."

Damit kann man aber keine Gesetze begründen.

"Nur so laesst sich erklaeren, weshalb die Alternative 'Kind austragen und zur Adoption freigeben' so gut wie nie in Erwaegung gezogen wird."

Nein, ich denke, dafür sind andere Gründe entscheidender: Z.B. die Unannehmlichkeiten, die Schwangerschaft und Geburt mit sich bringen oder die negativen Auswirkungen auf das Aussehen. Mit einer künstlichen Gebärmutter wäre das vermeidbar, und so manche Frau würde sich dann vielleicht doch dafür entscheiden, das Kind zu behalten.

Freundliche Grüße
von Garfield


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