Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Dissens e.V.

Holger, Monday, 08.01.2007, 23:16 (vor 6310 Tagen) @ Christine

Hallo zusammen,

morgen erstatte ich Strafanzeige gegen Dissens e.V.

Adresse:
Dissens e.V.
Allee der Kosmonauten 67
D - 12681 Berlin
Telefon: +49 (0)30 54 98 75 30
Fax: +49 (0)30 54 98 75 31
dissens@dissens.de
www.dissens.de

und zwar aus folgenden Gründen:

§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit
oder Krankheit wehrlose Person, die

1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,

2. seinem Hausstand angehört,

3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder

4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet
ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung
seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der
Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder

2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen
Entwicklung bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3
auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
--

Ausgangspunkt ist der Artikel von Spiegel-online
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,457053,00.html

Da man Strafanzeigen auch online erledigen kann, hoffe ich auf viele
Nachnahmer.
Ich selbst werde das morgen persönlich bei der Polizei machen, um mal
wieder einige davon zu überzeugen, sich vielleicht auch für Männeranliegen
einzusetzen.

Gruß - Christine

Wird natürlich keine Folgen haben.

bei derartigen Kretins hilft nur eins: Eier ab.


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