Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Dissens e.V.

RA, Tuesday, 09.01.2007, 01:26 (vor 6317 Tagen) @ carlos

Brave Tapfere! Schaumamal... am Ende machen doch noch mehrere mit. Eine
Frage an die Rechtskundigen im Raume: Da gibt's doch auch Gesetze und
Urteile, welche all diejenigen in die Schranken weisen und auch kräftig
bestrafen sollen, die man gemeinhin zu Querulanten abstempeln will;
sprich, weil sie den Justizappparat "unnötigerweise" behelligen und
blockieren. Weiß da jemand Genaueres?

Grundsätzlich, man macht keine "Strafanzeige". Man zeigt einen Sachverhalt an, bei dem man annimmt das er gegen bestehende Gesetze verstossen könnte und bittet die Polizei oder den Staatsanwalt dies in "allen rechtlichen Belangen" zu prüfen.

Dies ist wichtig um sich nicht selbst wegen falscher Verdächtigung strafbar zu machen.

Wenn man eine Anzeige macht, sollte man fordern über den Ablauf der Ermittlungen unterrichtet zu werden. Darauf hat man ein Anrecht. Sonst bekommt man keine Rückmeldungen.

Allen die glauben das eine Anzeige nichts bringt sei gesagt das Anzeigen im tausenderbereich schon ihre Spuren hinterlassen.

Bei einer einzelnen Anzeige fällt es der Staatsanwaltschaft leicht mit krummen Argumenten das Verfahren einzustellen. Beim Einstellen von Verfahren zeigen sich die Staatsanwaltschaften erfindungsreich. Eine Morddrohung gegen mich, deren Tatbestand belegt war, wurde eingestellt weil es sich laut Staatsanwaltschaft um eine "interne Familienangelegeheit" gehandelt hätte. Meine Anfrage ob das Erschlagen meiner Ex-Frau ebenfalls als "interne Familienangelegeheit" straffrei bliebe, beantwortete der Staatsanwalt nicht.

RA


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