Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Dissens e.V.

Christine ⌂, Tuesday, 09.01.2007, 10:17 (vor 6310 Tagen) @ Conny

Erst durch die Email von jemandem, der Strafanzeige erstattet hat, bin

ich

wach geworden.
Diese Angelegenheit wird voraussichtlich dann im Sande verlaufen, wenn

nur

2-3 Leute Anzeige erstatten. Wenn aber aus der ganzen Bundesrepublik
Anzeigen eingehen, dann kann man nicht mehr von öffentlichem

Desinteresse

sprechen und da ja heute Anzeigen auch online getätigt werden können,
bitte ich alle, dieses ebenso zu machen.

Und hier wird es jetzt eventuell kritisch. Mit diesem Aufruf könnte es den
Charakter einer Sammelklage geben und die gibt es in Deutschland soviel ich
weiß nicht. Wenn sowas dennoch keine Sammelklage wird, bin ich dabei.

Freundliche Grüße
Conny

Hi Conny,

es ist richtig, Sammelklagen sind in Deutschland nicht zugelassen. Wie Nihi schon richtig ausgeführt hat, kann jeder eine Anzeige erstatten, der vermutet, das wer auch immer gegen geltende Gesetze verstößt.
Sollten mehrere Anzeigen eingehen, werden die an einer Stelle gebündelt, in diesem Fall in Berlin, da dort der Verein ansässig ist.
Das einzige, was wichtig bei einer (dieser) Anzeige ist, aber das hat RA hier ja bereits erklärt, das man von Verdacht spricht, da wir selbst bei dieser Aussage ja nicht dabei waren.
Allerdings werde ich jetzt mal auf der Homepage von Dissens e.V. ausgiebig stöbern, mal schauen, was die online von sich geben und ob sich darauf bereits etwas aufbauen läßt. Sollte dieses der Fall sein, geht auch noch eine Anzeige gegen das Bundesfamlienministerium heraus, da diese den genannten Verein finanziell mit unseren Steuergeldern unterstützen.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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