Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Seltsam

Markus, Sunday, 05.01.2003, 21:49 (vor 7797 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Mobbing Studie von Markus am 05. Januar 2003 15:03:34:

Jede Studie die ich mir jetzt angesehen habe beschreibt die Täter wie folgt:

In der Untersuchung von Leymann wurde auch gefragt, von wem die Mobbing-Handlungen ausgehen. Dabei waren die Angreifer:

zu 44% Kollegen,
zu 37% Vorgesetzte,
zu 10% Kollegen und Vorgesetzte und
zu 9% Untergebene.

Keine dieser Studien aber betrachtet die Verteilung in männlich und weiblich. Zufall? Wenn man betrachtet wie beim Gewaltschutzgesetz zum Beispiel selbst von staatlicher Stelle immer wieder der Mann als Täter definiert wird, kommt mir persönlich diese Neutralität seltsam vor.

Dieses befremdliche Gefühl wird durch folgende Statistik untermauert:

43 % in der Privatwirtschaft
32 % in Pflegeberufen oder pädagogischen Einrichtungen
21 % im Öffentlichen Dienst
4 % in handwerklichen Betrieben

Pflege- und Pädagogische Berufe sind meines Wissens eher sogenannte typische Frauenberufe. Diese schlagen hier immerhin mit 32% zu Buche.

Handwerkliche Berufe sind meines Wissens jedoch eher typische Männerberufe. Hier finden sich jedoch nur 4% der Mobbing Opfer.

Die Privatwirtschaft und der öffentliche Dienst sind in meinen Augen am ehesten ausgeglichen.

Ich sehe hier einen absolut wichtigen Ansatzpunkt gegen das Gewaltschutzgesetz zu argumentieren. Wenn es hier eine Studie geben würde, die herausstellt, dass mehr Frauen als Männer mobben oder zumindest zu gleichen Teilen gemobbt wird, würde dies doch auch das Gewaltschutzgesetz in Frage stellen. Geht man nämlich davon aus, dass Opfer von Mobbing, psychische Schäden davon tragen und den Arbeitsplatz verlieren, dann darf man dem Mobbing-Täter schon ein gewisses Maß an Rücksichtslosigkeit unterstellen. Mobbing setzt auf die Intrige, das Spiel mit falschen Karten und das Ausnutzen bestimmter Situationen zur persönlichen Vorteilsnahme.

Wenn also auch viele Frauen mobben, dann stellt sich doch die Frage, ob es richtig ist, welche Möglichkeiten das Gewaltschutzgesetz eröffnet. Ungeprüft, allein auf die Aussage der Frau basierend, sorgt dieses Gesetz für die Ausweisung des Mannes aus der eigenen Wohnung/ dem eigenen Haus.
Wenn also auch Frauen Mobbing-Täter sind, die skrupellos auf die Intrige setzen, warum sollte dieses Verhalten zu Hause nicht auch Anwendung finden?

Ich denke es ist wichtig, bei der Argumentation nach Außen, also gegenüber Dritter, auf solche Vergleiche zu setzen.

Gruß, Markus


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