Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alarmstufe Rot!

Ferdi, Tuesday, 07.01.2003, 12:07 (vor 7796 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Jörg am 07. Januar 2003 00:11:22:

Einen eindrucksvolleren Grund, im eigenen persönlichen engeren Umfeld extrem vorsichtig bei Frauen zu sein, gibt es wohl nicht. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld (in dubio pro reo) ein verbindlicher Grundsatz der Rechtsprechung ist oder ist es eine "kann"-Bestimmung, die der Kaffeesatzleserei in der Schuldfeststellung Tür und Tor öffnet?

Ich will und darf hier keine kommerzielle Werbung machen, aber es gibt bereits Security-Firmen, die in Wohnräumen Minikameras mit angeschlossenen, verplombten Aufzeichnungsgeräten installieren. Wenn diese Recorder amtlich versiegelt sind, haben sie - ähnlich wie Unfalldatenschreiber - Beweiskraft vor Gericht.

Es ist bezeichnend, dass man zur Sicherung der eigenen Rechte auf solche technischen Hilfsmittel zurückgreifen muss, aber es ist sehr gut, dass es solche Techniken bereits gibt. Es scheint die Geheimwaffe gegen den Missbrauch der Rechtsprechung zu werden.

Gruss,
Ferdi


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