Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Jörg, Tuesday, 07.01.2003, 15:21 (vor 7795 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Markus am 07. Januar 2003 11:34:49:

Hallo Markus,

Dein Interesse, den Dingen auf den Grund gehen zu wollen, ist ja löblich,
aber letztendlich müßte man - um die von Dir vorgeschlagene Herangehens-
weise in idealer Form zu praktizieren - auch noch ein juristisches
Studium absolviert haben, um die einzelnen Rechtsbegriffe verstehen und
richtig einordnen zu können sowie den Weg der Entscheidungsfindung genau
nachvollziehen zu können. Das ist mir dann aber doch ein wenig zuviel
des Guten. ;-)

Solange ich keine konkreten Anhaltspunkte dafür habe, daß ein Zeitungs-
artikel unvollständige oder unwahre Angaben enthält, glaube ich persönlich
erst einmal, was da steht. Das mag man naiv nennen, aber es kann sich
allein aus zeitlichen Gründen auch nicht jeder leisten, zu jedem Zeitungs-
artikel dieser Art gleich ein vielleicht zehn- oder zwölfseitiges Urteil
umständlich aufzusuchen, per Briefpost zuschicken zu lassen und durch-
zuarbeiten.

Als Nichtjurist würde ich mal vermuten, daß bei dem vorliegenden Fall,
bei dem Aussage gegen Aussage stand, die "freie Beweiswürdigung" die
zentrale Rolle gespielt hat. Auf deutsch: Der zuständige Richter hat der
Frau einfach eine höhere Glaubwürdigkeit zugestanden als dem Mann und
davon ausgehend dann sein Urteil gefällt. Dafür muß es keine Hintergrund-
informationen gegeben haben, die vom Zeitungsartikel unterschlagen
wurden.

Gruß, Jörg


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