Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Markus, Monday, 06.01.2003, 16:58 (vor 7796 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Re: Seltsam von HemmaNedDo am 06. Januar 2003 08:24:18:

Jörg,

bei den Vorstrafen bei Gericht läuft es doch so. Diese werden durchaus gewichtet, weil das Gericht oft sagt: "Wenn die Person in einem anderen Prozess schon wegen etwas verurteilt wurde, ist in ihr sicher alles andere als ein Unschuldslamm zu sehen."
Und genau das was für Gerichte legitim ist, mache ich auch. Ich sage wenn es also nachgewiesen ist, dass eine Frau Mobbing betreibt, zum Beispiel die erarbeiteten Daten einer Kollegin verfälscht und dann zum Chef läuft und behauptet, die andere könne nicht rechnen, sei inkompetent, dann läßt sich so ein Fall für mich auch durchaus auf die private Ebene übertragen. Statt des Chefs ist es die Polizei, die hier mit Falschaussagen konfrontiert wird und statt der veränderten Daten läuft sie zum Beispiel mit dem Kopf gegen die Wand.
Auch wenn du das anders siehst. Ich empfinde vieles was in zerstrittenen Beziehungen passiert sehr wohl als Mobbing. Und wenn Frauen nachweislich im Geschäftsleben mobben, dann halte ich es für falsch ihnen in Form des Gewaltschutzgesetzes ein derart mächtiges Missbrauchsgesetz an die Hand zu geben.

Du erkennst richtig, dass das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral ist. So habe auch ich lange Zeit argumentiert. Was mich aber hier zum Abrücken von meiner Position gebracht hat, ist der Umstand, dass gerade durch die Politik, dieses geschlechtsneutrale Gesetz nur einseitig ausgelegt wird.
Zitat aus der Broschüre des "Frauen"ministeriums:
"Das Gebot der Gleichberechtigung gilt nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern für das private Zusammenleben von Frauen und Männern. In Fällen von häuslicher Gewalt wird dieses Gebot verletzt. Um Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll bekämpfen zu können, hat die Bundesregierung erstmals eine Gesamtkonzeption zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vorgelegt und in Zusammenarbeit mit denb Ländern und Kommunen weitgehend umgesetzt. Von großer Bedeutung ist hierbei das am 11. Dezember 2001 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz, das den Opfern mehr Schutz bietet und die Täter in die Verantwortung nimmt."

Wie du siehst bleibt hier die geschlechtsneutrale Ausführung des Gesetzes auf der Strecke. Die Politik selbst definiert den Mann als den Täter und die Frau als das Opfer. Obwohl dieses Gesetz doch, wie du richtig einbringst, geschlechtsneutral ist.
Dein Einwand, dass Falschaussagen strafbar sind, ist genau der Punkt an dem es krankt. Beim Gewaltschutzgesetz sind dies Falschaussagen nämlich nicht!
Die Frau sagt dem Polizisten der Mann habe sie geschlagen. Sie sagt es der Polizei und eben keinem Gericht, das sie auf die Wahrheitspflicht hinweist. Vor dem sie bei Falschaussage mit Vereidigung rechnen müsste und wegen Meineides verurteilt werden könnte! Ihre Aussage erfolgt einzig und allein vor den beiden Polizisten. Solche Aussagen ziehen aber eben keine Strafe nach sich, wenn sie die nachweislich Unwahrheit sagt. Wie oft schon haben Zeugen vor Gericht ihre AUssagen bei der Polizei ungestraft widerrufen? Wo ist da die von dir angeführte Wahrheitspflicht?

Und genau das fechte ich an. Du hast mich von 6 Monaten auf 1 Jahr korrigiert. So lange also kann der Mann mit einem Hausverbot belegt werden, ohne dass es eine gerichtliche Entscheidung geben muss, eine Verhandlung also, in der die Frau dann erst für ihre Falschaussagen haftbar gemacht werden könnte. Darum fordere ich, Schnellgerichte einzusetzen. Diese sollten innerhalb von 2-4 Tagen hier Rechtsklarheit schaffen. Bei einer Fußballweltmeisterschaft sind solche Gericht möglich, warum also nicht in Fällen häuslicher Gewalt. Nur weil das Geld kostet? Sollte Recht beugsam sein, nur weil es an finanziellen Mitteln fehlt? Empfindest du es als gut, wie unser "Frauen"ministerium hier diese Rechtsbeugung auch noch medienwirksam auf ihre Fahnen schreibt, Missbrauch Tür und Tor öffnet, anstatt eine gerechte Lösung zu finden?

Ich empfinde das als schlimm, wenn mit einem solchen Verhalten noch Pluspunkte in der Öffentlichkeit gemacht werden können. Das zeigt mir wie verschoben und manipuliert unsere Gesellschaft doch heute schon ist. Das Bild des Mannes als Täter sitzt schon in den vorverurteilenden Köpfen der Menschen. Sonst wäre solch ein Handeln doch gar nicht möglich. Dann würde sich keiner trauen mit einer solchen Rechtsbeugung noch in Werbebroschüren hausieren zu gehen.

Wenn ich von deiner kleinen Welt schreibe, dann ist das meine Annahme, dass du eben keine falschen, intriganten Frauen kennst. Sonst würdest du ja nicht vehement verneinen, dass das Gewaltschutzgesetz missbraucht werden kann.
Wenn du hier aber öffentlich schreibst, dass ich die Frauen schlecht machen will, setzt du scheinbar die Messlatte bei dir etwas anders an. Auch Mobbing?

Du kennst mich kein bisschen, aber analysierst mich ganz schön tiefgehend. Deine Analyse trifft mich aber nicht, weil ich mit mir im Reinen bin und nicht wirklich wichtig ist, was du von mir denkst. Versuchen wir uns wieder auf die inhaltlichen Argumente zu konzentrieren? Vielleicht siehst du das Ganze ja jetzt doch aus einem anderen Blickwinkel, wenn du erkennst, dass deine Argumente wie "Wahrheitspflicht vor Polizisten" oder "Geschlechtsneutralität des Gewaltschutzgesetzes" einfach nicht so sind wie du sie anfangs gesehen hast.
Falls du deinen Denkfehler immer noch nicht erkannt hast, sei dir das ungenommen. Nur erwarte dann nicht von mir eine inhaltliche Auseinandersetzung. Du zeigst dann nämlich, dass es dir nicht um ein Argumentieren geht, sondern darum recht zu behalten, egal was der andere sagt. Und vor diesem Hintergrund, ist mir dann meine Zeit zu schade. Denk dann was du möchtest und werde glücklich. Und ich meine das noch nicht einmal ironisch.

Gruß, Markus


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