Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Norbert, Wednesday, 08.01.2003, 01:30 (vor 7795 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Jörg am 07. Januar 2003 14:20:58:

Hi Jolanda und Jörg

Hallo Jolanda,
daß Vergewaltigung zu recht eine Straftat ist, darüber sind wir uns wohl
alle einig. Das ist für mich eine solche Selbstverständlichkeit, daß ich
das gar nicht mehr bei jeder Gelegenheit wiederhole.

Zustimmung.

Ich persönlich kann auch nicht glauben, daß zu früheren Zeiten die
Vergewaltigung der Ehefrau gewissermaßen zum guten Ton gehörte.

Zustimmung.

Daß es früher ein Gesetz wegen Vergewaltigung in der Ehe nicht gab, hat für meine Begriffe den Hintergrund, daß man eben den Staatsanwalt aus dem
ehelichen Schlafzimmer raushalten und nicht noch nach dorthin einladen
wollte, wie das heutzutage der Fall ist.

Ist meines Erachtens so nicht ganz richtig.
Da Vergewaltigung eine Straftat war und ist, und immer unabhängig von ehelich/unehelich gegolten hatte, ist dieser Extrastraftatbestand schlichtweg überfüssig.

Ein nicht lösbares Problem bleibt die Beweisbarkeit.
Aber dies ist bei fast allen Verbrechen der Fall.
Und deshalb sollte auch für solche Verbrechen keine Sonderregeln geschaffen werden.

Gruß, Jörg

Gruß
Norbert


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