Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alarmstufe Rot!

Jörg, Tuesday, 07.01.2003, 18:46 (vor 7795 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Alarmstufe Rot! von Ferdi am 07. Januar 2003 10:07:24:

Hallo Ferdi!

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld (in dubio pro reo) ein verbindlicher Grundsatz der Rechtsprechung ist oder ist es eine "kann"-Bestimmung, die der Kaffeesatzleserei in der Schuldfeststellung Tür und Tor öffnet?

Es scheint sich dabei eher um eine Kann-Bestimmung zu handeln, aber:
nichts genaues weiß man nicht. ;-)

Ich will und darf hier keine kommerzielle Werbung machen, aber es gibt bereits Security-Firmen, die in Wohnräumen Minikameras mit angeschlossenen, verplombten Aufzeichnungsgeräten installieren. Wenn diese Recorder amtlich versiegelt sind, haben sie - ähnlich wie Unfalldatenschreiber - Beweiskraft vor Gericht.
Es ist bezeichnend, dass man zur Sicherung der eigenen Rechte auf solche technischen Hilfsmittel zurückgreifen muss, aber es ist sehr gut, dass es solche Techniken bereits gibt. Es scheint die Geheimwaffe gegen den Missbrauch der Rechtsprechung zu werden.

Bist Du Dir sicher, daß solche Beweise auch vor Gericht angebracht werden
können?

In Strafverfahren gibt es nämlich sogenannte Beweisverwertungsverbote,
d. h. bestimmte Beweise dürfen bei der Urteilsfindung gar nicht erst
berücksichtigt werden.

Gruß, Jörg


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