Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Jörg, Monday, 06.01.2003, 05:11 (vor 7797 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Markus am 06. Januar 2003 01:21:06:

Hallo Markus,

das Gewaltschutzgesetz greift auch schon dann ein, wenn gar keine
physischen Verletzungen vorliegen. Eine tatsächlich vorhandene (oder
vielleicht auch nur behauptete) Bedrohung einer Frau reicht bereits
aus um ihren Freund oder Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung
rausschmeißen lassen und durch die Mühlen der Justiz drehen zu können.

Gruß, Jörg


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