Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Jörg, Tuesday, 07.01.2003, 16:20 (vor 7795 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Jolanda am 07. Januar 2003 13:52:23:

Hallo Jolanda,

daß Vergewaltigung zu recht eine Straftat ist, darüber sind wir uns wohl
alle einig. Das ist für mich eine solche Selbstverständlichkeit, daß ich
das gar nicht mehr bei jeder Gelegenheit wiederhole.

Andererseits meine ich jedoch, daß - solange lediglich Aussage gegen
Aussage steht und keinerlei handfeste Beweise für eine Vergewaltigung
vorliegen -, keine Verurteilung stattfinden darf.

Es darf einfach nicht soweit kommen, daß eine Frau lediglich zu behaupten
braucht, daß sie vergewaltigt worden ist um einen x-beliebigen Mann hinter
Schloß und Riegel bringen zu können. So etwas ist die reinste Willkür-
justiz.

Ich persönlich kann auch nicht glauben, daß zu früheren Zeiten die
Vergewaltigung der Ehefrau gewissermaßen zum guten Ton gehörte. Daß es
früher ein Gesetz wegen Vergewaltigung in der Ehe nicht gab, hat für
meine Begriffe den Hintergrund, daß man eben den Staatsanwalt aus dem
ehelichen Schlafzimmer raushalten und nicht noch nach dorthin einladen
wollte, wie das heutzutage der Fall ist.

Gruß, Jörg


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