Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Jolanda, Tuesday, 07.01.2003, 19:22 (vor 7795 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Odin am 07. Januar 2003 14:52:17:

Ja Odin, sie hätte sich wehren müssen, egal ob sie Angst hatte oder nicht, ja sie hätte sich so sehr wehren müssen, dass der Mann ohne Gewalt und ohne sie zu verletzen, den Akt gar nicht hätte durchführen können....richtig.

Wenn Aussage gegen Aussage nicht gilt, wenn ihr den Richtern nicht zutraut ein Urteil nach Aussagen zu fällen, dann gibt es keine Vergewaltigungen, die nicht mit körperlichen Verletzungen nachzuweisen sind.

Dann sollte man den Frauen aber auch sagen, hey wenn ihr starr vor Schreck, gelähmt vor Angst eine Vergewaltigung über euch ergehen lässt, dann seid euch bewusst, dann war es keine Vergewaltigung, denn nur "nein" sagen und nicht wollen, das genügt nicht, ihr müsst schon herzeigen können, dass ihr euch kräftig gewehrt habt.

Dann sollte die Polizei aber nicht noch verkünden, dass man sich während einer Vergewaltigung besser nicht wehren sollte, weil man sonst Gefahr läuft auch noch bewusslos geschlagen zu werden. Das habe ich nun schon ein paar mal gelesen und im TV gehört. Dann läuft aber wohl vieles falsch!

Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen!

Gruss
Jolanda


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