Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vapautunut und Jörg

Markus, Tuesday, 07.01.2003, 19:02 (vor 7795 Tagen) @ vapautunut

Als Antwort auf: Re: Seltsam von vapautunut am 07. Januar 2003 14:05:39:

hallo Markus,
was du wolltest, war ein urteil, bei dem aussage gegen aussage stand und der mann (trotzdem) verurteilt wurde.
Jörg hat dir ein beispiel genannt. nun reicht dir das beispiel nicht aus, weil es nur eine zeitungsmeldung sei und weil nichts darüber bekannt ist, ob die nächste instanz angerufen wurde und wie dies dann ausgegangen sein könnte.
worum ging es aber?

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Hallo Vapautunut, hallo Jörg,

es ging mir eigentlich um diese allgemeine Aussage von Sven74.
Um hier aber zu sehen, ob dieser Richter/diese Richterin "nur" eine Art "Richter Gnadenlos" ist oder gängige Praxis, dafür wäre nun mal ein Aktenzeichen wichtig.
Ich schrieb Jörg aber auch nicht, dass ich nun Zeitungsartikel suche und dann überzeugt wäre. Ich persönlich halte die Presse für eine größere Hure als Justizia. Und eine Berufung sagt eben sehr viel darüber aus, ob diese Verurteilung nun gängiger Standard ist, oder aber ein Fehlurteil einer einzelnen Person (+2 Beisitzer des Volkes - Schöffen - die den Juristen, nämlich den Richter, durchaus hätten überstimmen können - vielleicht haben sie das sogar ja getan!)

Ich glaube nicht, dass man, um eine Urteilsbegründung lesen zu können und den Begriff der Berufung verstehen können muss, ein Jurastudium benötigt.
Und es ist doch jedem hier klar, dass wenn eine Zeitung heute über einen Gerichtsprozess berichtet, sie nicht wissen kann, ob die Verteidigung morgen oder übermorgen oder in einer Wochein Berufung geht.

Wie schon erwähnt kann so ein Urteil durchaus auch durch Überstimmung des Richters durch die beiden Schöffen zustande kommen. Oder wie in meiner Antwort schon erwähnt, schlichtweg durch einen 2. Richter Gnadenlos, die hier offensichtlich ein sehr verschobenes Rechtsempfinden hat. Vielleicht aber war es auch nur der Journalist oder die Journalistin, die hier einen wichtigen Aspekt nicht beleuchtet hat. Für mich persönlich in jedem Fall zu viele mögliche Gründe aus diesem Fall keinen Standard machen zu wollen. Sorry! Ich sehe das auch weiterhin sehr differenziert.

Liebe Grüße, Markus


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