Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Ralf, Sunday, 12.01.2003, 15:01 (vor 7790 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Ferdi am 12. Januar 2003 10:54:23:

Nein, so schlimm ist es nicht. Das deutsche Mietrecht gibt dem Mieter erhebliche Rechte, die schon fast denen von Eigentümern nahekommen. So kann ein Mieter die Miete sogar auf 0 setzen, wenn im Winter die Heizung nicht funktioniert. Solche Fälle sind in letzter Zeit durch die Presse gegangen. Auf jeden Fall kann der Mieter die Miete verweigern, wenn er an der vertragsgemässen Nutzung der Mietsache gehindert wird.

Das gilt aber nur wenn die Ursache dem Vermieter zuzuordnen ist, was bei einem Platzverweis aufgrund des Gewaltschutzgesetzes wohl regelmaässig nicht der Fall sein dürfte. Der Vermieter gewährleistet in diesem Fall ja nach wie vor die Nutzung der Wohnung.

Gruss
Ralf


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