Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Sven74, Monday, 06.01.2003, 19:30 (vor 7796 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Markus am 06. Januar 2003 01:04:44:

Hallo Jörg,
bist du dir da sicher? Hast du da Urteile gelesen? Ich dachte hier muss der Mann klar überführt werden. Wenn er zum Beispiel in der Gerichtsverhandlung betont, dass das schließlich die ehelichen Pflichten sind oder so.
Hast du da aber wirklich schon konkrete Urteile gesehen, in denen Aussage gegen Aussage stand und der Mann verurteilt wurde?
Ich denke dieses Gesetz war mehr als Symbol gedacht, eben gegen diese antiquierte Weltanschauung, dass Frau sogenannte "eheliche Pflichten" hat, anzukämpfen. Dass es hier jedoch oft zu Verurteilungen kommt, halte ich für sehr fraglich.

Auch wenn ich nicht Jörg bin hier ein Beispiel:

Aussage gegen Aussage und keine Spuren einer Vergewaltigung (vaginale Verletzungen u.ä.) und natürlich auch keine Zeugen. Frau schildert detailliert den "Vergewaltigungsvorgang" und dann wir noch ein Gutachter (oft eine Gutachterin) hinzugezogen. Wenn dann sowohl Gericht wie auch der/die Gutachter/in das "Opfer" für glaubwürdig hält/halten, hat Mann verloren und wird ohne Zeugen und eindeutige Beweise oder Indizien verurteilt. Läuft im Prinzip bei Vergewaltigungen außerhalb der Ehe und bei sexuellem Mißbrauch ähnlich ab.

Es wird also nicht ein Täter überführt, sondern jemand wird Aufgrund einer Vermutung verurteilt.

Dieses Vorgehen kann man im Internet nachlesen und kann sicherlich von Juristen bestätigt werden.

Sven74


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