Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Markus, Wednesday, 08.01.2003, 12:58 (vor 7795 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Odin am 08. Januar 2003 01:14:50:

Hallo Odin,

jetzt hast du mich unbewußt bestätigt. Du sagst im übtragenen Sinn, dass meine erste Beschreibung des Falles den Umstand, dass die Frau Tränen in den Augen hatte, nicht beschrieben hat und so die Sache ganz anders aussieht. Du machst also dein Urteil an den Tränen fest. Wenn sie also nicht nur "Nein" gesagt hat, sondern auch geweint hat, dann bekommt alles plötzlich eine ganz andere Sichtweise. Merkst du etwas? Beschreiben denn die Zeitungsartikel die Emotionen innerhalb der Aussagen vor Gericht? Nein. Da wird nur der Umstand beschrieben, dass eben Aussage gegen Aussage stand. Da bleibt aber Mimik und Gestik von Täter und Opfer unbeobachtet. Und genau das ist doch mit der Punkt, warum wir als Außenstehende anhand solcher Zeitungsberichte, uns nicht wirklich ein abschließendes Urteil bilden dürfen.
Und genau das habe ich bei dir nicht verstanden. Dein Mitgefühl orientiert sich anhand der Aussagen der Schreiber und nicht an der Empfindung des Opfers.
Ich trenne hier klar zwischen Mitgefühl und Rechtsempfinden. Es ist durchaus möglich der Ansicht zu sein, dass das Verhalten der Frau hier nicht ausreichend war für den Tatbestand der Vergewaltigung, aber dennoch ausreichend Mitleid für diese Frau zu empfinden und diese Situation zu bedauern.

Genau darauf wollte ich hinaus.

Gruß, Markus


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