Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Seltsam

Markus, Tuesday, 07.01.2003, 13:34 (vor 7795 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Seltsam von Jörg am 07. Januar 2003 00:11:22:

Hallo Jörg,

so wie sich der Fall hier für mich liest, würde ich anhand der spärlichen Hintergründe, die dieser Zeitungsartikel liefert, auch eher auf einen Mangel an Beweisen tendieren. Dennoch reicht dieser Bericht für mich nicht aus hier nun von einer juristischen Ungerechtigkeit gegen die Männer zu sprechen.
Was da aufgelistet ist, ist ein Zeitungsartikel. Zeitungen berichten zeitnah zum Geschehen. Dieser Umstand bedeutet aber doch, dass der Verfasser dieses Zeitungsartikels nicht weiß, ob der Verurteilte in Berufung ging. Sollte alles wirklich so gewesen sein wie geschildert, muss der Anwalt in Berufung gehen. Tut er das nicht, muss da doch mehr vorgefallen sein als im Beitrag zu lesen ist. Hier wäre ein Aktenzeichen sehr hilfreich nur das fehlt ja leider.
Ich erinnere mich daran, wie Schill seinen Namen als "Richter Gnadenlos" erhielt. Er hat mal eine Punkerin die mit dem Schlüssen mit Vorsatz einen Kratzer in einen Mercedes machte, zu 2 Jahren Knast verurteilt. In der Berufung ist dieses Urteil jedoch aufgehoben worden, wie unzählige andere seiner Urteile auch.

Um den von dir genannten Fall wirklich objektiv beurteilen zu können, müsste man hier in meinen Augen weniger einen Zeitungsbericht haben, als die Urteilsbegründung des Gerichtes. Weiterhin müsste man verfolgen, ob gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wurde und wenn ja, wie diese ausging.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass wenn keine Berufung eingelegt wurde, da noch weit mehr ausgesagt worden sein muss, als der Zeitungsbericht hergibt.

Ich habe vor einigen Wochen von einer Vergewaltigung erfahren. Ein Chatter und eine Chatterin trafen sich das erste mal und sie wurde vergewaltigt. Sie gab bei der Polizei an, dass sie ihm gesagt habe, dass sie seine Berührungen nicht möchte, aus Angst aber, dass er sie vielleicht umbringen könnte, nicht mit körperlicher Gewalt abgewehrt und alles ab einem gewissen Stadium über sich ergehen lassen. Hier hat die Staatsanwaltschaft abgewunken und gemeint, dass sich auf einem solchen Tatvorgang, so schlimm er auch sein mag, kein Prozess stützen ließe.

In diesem Fall kommt der Täter also so davon. Ich bin wirklich sehr sehr skeptisch, wenn ich mir anhand von irgend eines Zeitungsartikels hier ein Urteil bilden soll, das für eine Benachteiligung der Männerwelt herhalten könnte. Sorry, ich bin da sehr aufs Detail fixiert.

Liebe Grüße,

Markus


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