Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Naiv, genau

Jens, Wednesday, 03.06.2009, 17:23 (vor 5442 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Du vermengst hier zwei Ebenen, indem du übersiehst dass das Missbrauchspotential im Gesetz selbst verankert ist und nicht in den Richtern.
Mal was von Beweislast gehört? Warum ist zufällig beim Gewaltschutzgesetz die Beweislast umgekehrt? Das Gesetz kann sehr wohl etwas dafür. Und mit Mord, wie im anderen thread, hat das auch nichts zu tun. Denn bei Mord gilt (noch): die Beweislast gilt beim Ankläger, dem Beklagten ist die Tat zweifelsfrei nachzuweisen.

Jens


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