Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Begriffe

Die kleine Unbekannte, Wednesday, 03.06.2009, 21:03 (vor 5443 Tagen) @ Mus Lim

Es wird einfach nicht klar, wie Sie (objektiv) in einer Ehe Vergewaltigung
und einvernehmlichen Sex trennen wollen. Wie wollen Sie das machen. Diese
Frage bleibt die ganze Zeit offen.

Mein Vorwurf ist, es werden nur Begriffe konstruiert, die aber nicht
wirklich justiziabel sind. Also wann wird (objektiv) in der Ehe
einvernehmlicher Sex zur Vergewaltigung?

Wenn ein Partner den anderen Partner durch Androhung von Gewalt zum Sex zwingt.
Ja, ich weiß, daß dies nur in sehr, sehr wenigen Fällen nachweisbar ist, das ist es bei einer Vergewaltigung immer. Und da mein Rechtsverständnis dahingehend ist, einen Verdächtigen nur nach schlüssiger Beweislage (Geständnis, Verletzungen) zu verurteilen, ist mir auch klar, daß das Opfer in diesem Fällen einfach Pech gehabt hat. Dennoch ist das kein Grund, gleich den ganzen Strafbestand zu streichen.


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