Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Nochmal einfach

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 03.06.2009, 20:36 (vor 5443 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

ehelicher Sex = legitim, schön, kein Strafbestand
Vergewaltigung in der Ehe = zu verfolgender Strafbestand

Eine Vergewaltigung entsteht _nicht_ dadurch, daß ein "normaler" Mann Sex
will und eine Frau nicht. Ein "normaler" Mann (auch ein Ehemann ;-))
vergewaltigt seine Frau nicht, nur weil sie keinen Sex möchte. Ein
"normaler" Mann überfällt auch keine Frau im Park, nur weil sie ihm
zufällig allein begegnet.

Einem Vergewaltiger jedoch kommt es darauf an, sein Opfer zu demütigen und
Macht über es auszuüben. Solche Menschen sind krank und gehören
weggesperrt. Dies mit "normalem" Sexualverhalten (auch in einer Ehe)
gleichzusetzen, ist zutiefst männerverachtend.

Wenn solche Menschen krank wären, käme Gefängnisstrafe für sie an sich nicht in Betracht. Dann wären sie durch die Bank schuldunfähig (also so wie Frauen immer) und allenfalls ein Fall für die Klappse.

Ist aber nicht so. Deine Theorien sind, von einer Randgruppe Gestörter abgesehen, feministischer Schwachsinn. Wenn es um Machtausübung und Demütigung ginge, dürfte zudem der Weg zu einer spezialisierten Anbieterin (Dom/Sub) deutlich befriedigender sein.

Kapier's endlich, Du Femi-Psycho-Trulla: ganz normale Männer können durchaus zum Vergewaltiger werden. Es handelt sich um einen Kontrollverlust, bei dem die Triebsteuerung die Oberhand gewinnt. Was Frauen übrigens auch nicht ganz fremd sein dürfte, auch wenn es sich bei ihnen meist in anderer Form äußert (--> Kuckuckskinder).

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum