Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offizialdelikt (Diese Juristen, ich schmeiss mich weg!)

Mus Lim, Wednesday, 03.06.2009, 20:58 (vor 5443 Tagen) @ Mannometer

Klageerhebung ist nicht notwendig, da Offizialdelikt.

Klar, der Staatsanwalt hat in deutschen Schlafzimmern seine Spitzel, die im Meldung machen, damit er "von Staats wegen" aktiv werden kann. *lol*

Hinreichend für Strafbarkeit ist nicht die "Bezeichnung"
als Vergewaltigung, sondern das Vorliegen des Tatbestandes.
Und der wird durch das Gesetz definiert und nicht durch die Ehefrau.

Uff, die Logik ist hier in diesem Forum aber nicht gerade beheimatet...

Das müssen Sie gerade sagen!
Ich gewinne den Eindruck, Sie sind Jurist und die Wirklichkeit ist bei Ihnen nicht wirklich beheimatet.

Fiktives Beispiel:
Ein Staatsanwalt sieht zufällig bei seinem Spaziergang durch ein Fenster, wie ein Mann es mit seiner Frau treibt. Er lässt den Mann sofort verhaften. Auf die Einwände der Ehefrau, es sei einvernehmlicher Sex gewesen, antwortet er unwirsch, dass interessiere nicht, sondern nur der durch das Gesetz definierte Tatbestand.

Ich schmeiß nicht weg! :D


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