Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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So?

Mirko, Wednesday, 03.06.2009, 21:19 (vor 5442 Tagen) @ Nihilator

So unsympathisch mir die kleine Unbekannte ist, hier muss ich

zustimmen:

Du scheinst was Grundlegendes nicht zu kapieren. Auch bei einer Prost.

gibt

es einen Unterschied zwischen einvernehmlichen Sex und Vergewaltigung.
Grund zur Anzeige hat sie, wenn Letzteres vorliegt.


Welche Unterschiede gibt es und wie können die gerichtsfest festgestellt
werden?

Ein Freier, der gezahlt hat, verzichtet in der Regel auf Gewalt (es sei denn es wurde was Spezielles vereinbart). Die Anwendung oder Androhung von Gewalt also. Gerichtlich feststellbar schwierig, wenn keine Zeugen und sichtbare Spuren von Gewalteinwirkung.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche


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