Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Häusliche Gewalt oder Verrechtlichung von Vergewaltigung in der Ehe

A Stranger in a strange World, Wednesday, 03.06.2009, 17:55 (vor 5442 Tagen) @ Mus Lim

Statt der Befreiung haben wir die Kriminalisierung des ehelichen
Beischlafes als Vergewaltigung in der Ehe bekommen.

Was für ein Unfug! Eine Vergewaltigung hinterlässt absolut eindeutige Spuren am Körper des Opfers und kann somit eindeutig von einem normalen Verker unterschieden werden.

Eine Vergewaltigung ist ein Gewaltverbrechen ebenso wie schwere Körperverletztung ein Gewaltverbrechen ist. Und ebenso wenig wie schwere Körperverletztung plötzlich straffrei wird nur weil Täter und Opfer in irgendeinem Rechtsverhältnis stehen, kann eine Vergewaltigung plötzlich straffrei werden.

Wenn du befürchtest, das eine konkrete Frau dich fälschlich der Vergewaltigung bezichtigst, schlage ich vor, du suchst dir eine andere Frau.

Wenn du aber entweder
- ein grundsätzliches Problem mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hast, vulgo: wenn dich keine Frau freiwillig ranlässt
oder wenn du ein
- ein grundsätzliches Problem mit dem Recht auf körperliche Unversehrheit hast, vulgo: wenn du für dein Vergnügen ein wimmerndes Opfer brauchst,
dann schlage ich vor, dass du nach Afghanistan auswanderst.
Dort sind die Verhältnisse entsprechend.


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