Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist ein Verbrechen?

Mirko, Wednesday, 03.06.2009, 19:53 (vor 5443 Tagen) @ Mannometer

Irrtum. Die von Dir genannten Bedingungen sind weder notwendig, noch
hinreichend. Zu notwendig: Klageerhebung ist nicht notwendig, da
Offizialdelikt. Zu hinreichend: hinreichend für Strafbarkeit ist nicht die
"Bezeichnung" als Vergewaltigung, sondern das Vorliegen des Tatbestandes.
Und der wird durch das Gesetz definiert und nicht durch die Ehefrau.

Und das Gewaltschutzgesetz wird auch nicht missbraucht?

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche


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